Geldleistungen

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden erbracht in Form von

  • Dienstleistungen
  • Geldleistungen und
  • Sachleistungen.

Dienstleistungen sind vor allem Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner.

Geldleistungen sind in erster Linie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld). Geldleistungen können auch gewährt werden zur Eingliederung Erwerbsfähiger in Arbeit.

Sachleistungen sind z. B. die Leistungen psychosozialer Dienste oder die Betreuung von Kindern. Sachleistungen können im Einzelfall auch anstelle von Geldleistungen gewährt werden, z. B. für Möbel und Kleidung, bei unabweisbarem Bedarf, bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie unwirtschaftlichem Verhalten.

Die Reihenfolge der Aufzählung entspricht der Gewichtung des Gesetzgebers: Im Vordergrund stehen Dienstleistungen zur Eingliederung in Arbeit.