Finanzielle Unterstützung

Bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle können Sie ganz unterschiedliche Wege finden - Wege, die zu Ihnen passen. Für Ihre persönliche Bewerbung können Sie auf verschiedene Weise aktiv werden. Unser Ziel ist es, unsere Förderinstrumente einzusetzen, um Sie erfolgreich in Arbeit zu bringen oder berufliche Perspektiven zu schaffen.

So unterschiedlich Ihre Bewerbungsaktivitäten sind, so unterschiedlich sind auch die Fördermöglichkeiten, mit denen wir Sie unterstützen können, wenn Sie Bürgergeld beziehen.

Wichtig ist: Alle diese Leistungen müssen Sie beantragen, bevor Sie aktiv werden, also vor Eintritt des Ereignisses und bevor Ihnen Kosten entstehen. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderleistungen. Ob bzw. in welcher Höhe wir diese Kosten übernehmen können, wird in jedem Einzelfall in einer Ermessensentscheidung entschieden. Falls Dritte (z.B. Arbeitgeber oder andere Behörden) zur Erstattung der Kosten verpflichtet sind, können wir Sie nicht durch Kostenübernahme fördern.

Fahrkosten – Reisekosten

Sie sind zu einem Termin im Jobcenter eingeladen
Sie fahren zu einem Vorstellungsgespräch?
Sie nehmen an einer Maßnahme bei einem Bildungsträger teil und pendeln dorthin?

Mit verschiedenen Förderinstrumenten können wir Sie unterstützen und Ihre Reisekosten ganz oder teilweise erstatten.

Grundsätzlich legen wir für unsere Entscheidungen die günstigsten Kosten im öffentlichen Personennahverkehr zugrunde, z.B. das DeutschlandTicket, das DeutschlandTicket Sozial oder das MobilPass-Ticket im Verkehrsverbund VRS.

Mit dem MobilPass-Ticket nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel im Oberbergischen Kreis zu einem vergünstigten Preis, mit dem DeutschlandTicket Sozial den öffentlichen Personennahverkehr bundesweit.

Dazu benötigen Sie den MobilPass als Ausweis. Diesen erhalten Sie im Jobcenter Oberberg. Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson vor Ort.

Vermittlungsbudget

Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sollen Sie bei der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit oder Ausbildung unterstützen. 

Wir können zum Beispiel Ihre Ausgaben ganz oder teilweise erstatten für …

  • Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos)
  • notwendige Dokumente (beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Übersetzungen)
  • Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch und notwendige Übernachtungskosten
  • einen Umzug, wenn Sie für die neue Stelle umziehen müssen
  • einen Führerschein, wenn Sie für die neue Stelle mit dem Auto mobil sein müssen
  • spezielle Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel, wenn der Arbeitgeber diese Kosten nicht erstattet
  • Ihre Fahrten zur Arbeit während der ersten Monate Ihrer Tätigkeit als monatliche Kostenbeteiligung

Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Ihnen die Kosten entstehen. Beantragen Sie also zum Beispiel die Erstattung der Kosten für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch, bevor Sie die Fahrkarte kaufen.

Probearbeit - Praktikum

Sie möchten einen Arbeitgeber durch persönliches Kennenlernen überzeugen?
Sie haben einen Job gefunden, sind aber nicht sicher, ob Sie dafür geeignet sind?

Einen Einblick in einen Betrieb erhalten und berufliche Tätigkeiten ausprobieren – das ermöglicht Ihnen eine sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgeber, kurz: MAG.
Sie können bei einem Arbeitgeber auch eigeninitiativ vorschlagen, dass Sie zur Probe einmal mitarbeiten möchten.

Die MAG wird für eine kurze Zeitdauer (maximal 6 Wochen) vereinbart. Währen dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Bürgergeld.

Finanziell können wir Sie z.B. durch die Erstattung von Fahrkosten oder von Kinderbetreuungskosten unterstützen. Auch eine Erstattung von Übernachtungskosten ist möglich, wenn Sie zum Arbeitsort nicht täglich pendeln können.
 


Weitere Infos: 

Maßnahme beim Arbeitgeber

Ihr Weg zur MAG

Ob bzw. in welcher Höhe wir die entstandenen Kosten übernehmen können, wird in jedem Einzelfall gesondert entschieden.
Bitte sprechen Sie deshalb Ihre persönliche Ansprechperson vor Ort frühzeitig an und fragen Sie nach.

Auto - PKW

Sie haben eine neue Arbeitsstelle gefunden, können diese aber nachweislich nicht ohne eigenes Fahrzeug erreichen? Sie können die neue Tätigkeit nicht ohne eigenes Fahrzeug ausüben?
Ein gültiger Führerschein ist vorhanden, aber Sie haben keinen PKW zur Verfügung?

Wir können Ihnen kurzfristig behilflich sein, damit Sie einen PKW nutzen können.

Unter bestimmten Umständen können wir auch die notwendige Anschaffung eines PKW finanziell unterstützen. 
Bitte wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechperson vor Ort und sprechen mit ihr über Ihre Pläne – unbedingt bevor Sie das Auto anschaffen.

Einstiegsgeld

Sie haben eine neue versicherungspflichtige Arbeitsstelle gefunden, verdienen dort aber nur wenig mehr, als das Bürgergeld, das Sie beziehen?

Damit sich der Einstieg in das Arbeitsleben z. B. bei gering bezahlten oder befristeten Arbeitsverhältnissen für Sie lohnt, können wir Sie finanziell beim Einstieg ins Arbeitsleben durch einen monatlichen Zuschuss zusätzlich zum Bürgergeld unterstützen. Die Zahlung des Einstiegsgeldes ist zeitlich befristet und wird nicht als Einkommen berücksichtigt.

Weitere Infos:

Einstiegsgeld für eine Beschäftigung

Online-Antrag Einstiegsgeld

web.arbeitsagentur.de

Arbeitsgelegenheiten

Sie sind schon länger ohne Beschäftigung und haben den Wunsch, sich im Arbeitsleben zu beweisen, Anerkennung zu erleben und sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen?

Sie möchten sich neuen Aufgaben stellen und ausprobieren, ohne gleich am Erfolg gemessen zu werden?

Mit einer Arbeitsgelegenheit fassen Sie wieder Fuß in der Arbeitswelt – mit allem, was dazugehört.

Wir haben im gesamten Oberbergischen Kreis verschiedene Institutionen beauftragt, die Stellen in ganz unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern anbieten. Sie haben die Möglichkeit, sich zu erproben – z.B. in Kindertagesstätten Ihre sozialen Kompetenzen zu unterstreichen, in Werkstätten Ihr handwerkliches Geschick zu beweisen oder bei Außenarbeiten an der „frischen Luft“ zu sein.

Darüber hinaus stehen Ihnen die beauftragten Träger in schwierigen Lebenssituationen durch sozialpädagogische Begleitung zur Seite.

Wenn Sie einer Arbeitsgelegenheit nachgehen, erhalten Sie neben dem Bürgergeld eine „Mehraufwandsentschädigung “. Diese beinhaltet die Fahrkosten, z.B. die Monatskarte, und eine Entschädigung von z.Zt. 1 Euro für jede geleistete Arbeitsstunde.

Welche Stelle für Sie wohnortnah erreichbar ist und Ihren Interessen und Möglichkeiten entspricht, das klären Sie am Besten mit Ihrer Integrationsfachkraft. Sprechen Sie uns vor Ort einfach an.
 

Weitere Infos: 

Arbeitsgelegenheit

Ein-Euro-Job

Hinweis für Institutionen, Vereine, Bildungsträger

Institutionen, die Arbeitsgelegenheiten anbieten möchten, können sich an die Geschäftsführung des Jobcenters Oberberg wenden.

Wir sind daran interessiert, mit Ihnen gemeinsam Ihr Angebot und unseren Bedarf miteinander abzugleichen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erörtern, bevor Sie einen Antrag auf Förderung einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGBII stellen.