Urlaub

Urlaub und Ortsabwesenheit meinen im Grunde dasselbe: Beide Begriffe beschreiben eine Zeit, in der Sie nicht an Ihrem Wohnort sind. Egal, ob Sie sich im Urlaub entspannen oder Verwandte besuchen – Sie sind vorübergehend abwesend. Dabei ist es wichtig, die entsprechenden Regelungen zu beachten, insbesondere wenn Sie Bürgergeld empfangen. In diesem Zusammenhang müssen Sie in der Regel bis spätestens 5 Tage vor einer Abwesenheit die Zustimmung Ihres zuständigen Jobcenters einholen.

Wenn Sie nur am Samstag und/oder Sonntag abwesend sind, benötigen Sie keine Zustimmung.

Die Erreichbarkeitsanordnung legt fest, welche Regelungen für Ihre Abwesenheit von Ihrem Wohnort gelten, wenn Sie Bürgergeld empfangen. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfachen Worten erklärt.

Vorab Zustimmung des Jobcenters

Sie müssen die Zustimmung Ihres zuständigen Jobcenters einholen, wenn Sie abwesend sein möchten. 

Eine einfache Mitteilung reicht dafür nicht aus. 

Dies gilt nicht, wenn Sie nur am Samstag und Sonntag abwesend sind.

Antragstellung

Am einfachsten beantragen Sie die Ortsabwesenheit über Jobcenter.digital. Dort können Sie den Antrag direkt online stellen.

Sollte dies nicht möglich sein, können Sie den Antrag alternativ auch telefonisch oder persönlich bei Ihrem Jobcenter stellen.

Dauer der Abwesenheit

In der Regel dürfen Sie bis zu drei Wochen (21 Tage) pro Jahr abwesend sein, ohne dass Ihre Leistungen gekürzt werden.

Erreichbarkeit

Während Sie abwesend sind, sollten Sie für das Jobcenter erreichbar bleiben. 

Geben Sie an, wie und wo Sie während Ihrer Abwesenheit kontaktiert werden können.

Wichtige Hinweise

Wenn Sie sich nicht an diese Regeln halten oder Ihr Jobcenter nicht um Zustimmung bitten, kann das Auswirkungen auf Ihr Bürgergeld haben. Es könnte sein, dass Ihre Leistungen gekürzt oder vorübergehend eingestellt werden.

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