Eingliederungszuschuss (EGZ)

Der Eingliederungszuschuss (kurz: EGZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die neuen Talente einstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten.

Sie möchten jemanden einstellen, der noch nicht genau Ihren Anforderungen entspricht? 
Geht der Einarbeitungsbedarf Ihrer zukünftigen Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters über das übliche Maß hinaus? 

Hier können wir helfen. Sprechen Sie uns an!

Person nutzt die Online-Suche nach den Ansprechpartnern für Arbeitgeber auf der Website des Jobcenters

Ansprechpartner für Arbeitgeber (APA)

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