Förderung nach dem Teilhabechancengesetz

Sie möchten einem Menschen, der Leistungen aus dem SGB II erhält, eine berufliche Perspektive geben und suchen Unterstützung bei der Einstellung?

Mit den Fördermöglichkeiten nach dem Teilhabechancengesetz unterstützen wir Arbeitgeber, die Menschen aus der Grundsicherung den Wiedereinstieg in Arbeit ermöglichen. Ziel ist eine stabile Beschäftigung. Dafür bieten wir finanzielle Förderung, persönlicher Begleitung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und individuelle Beratung für Sie als Arbeitgeber.

Viele Menschen, die schon längere Zeit Leistungen nach dem SGB II beziehen, möchten arbeiten und wieder zeigen, was in ihnen steckt. Dafür brauchen sie Arbeitgeber, die ihnen eine Chance geben und einen Einstieg ermöglichen. Mit der passenden Unterstützung können sie sich weiterentwickeln und zu wertvollen Mitarbeitenden werden.

Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber

Wenn Sie einem Menschen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine berufliche Chance geben möchte, beraten wir Sie von Anfang an Wir informieren Sie über mögliche Förderleistungen, begleiten den Einstieg und den Verlauf der Beschäftigung und unterstützen Sie bei der Antragstellung und Abwicklung der Förderung.

Die Unterstützung kann je nach Einzelfall verschiedene Bausteine umfassen:

  • Lohnkostenzuschüsse, teilweise bis zu 100%
  • Individuelles berufsbegleitendes Coaching für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer
  • Feste Ansprechperson für Sie als Arbeitgeber
  • Mögliche Erstattung von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung

Sie sind interessiert, haben Fragen oder möchten mehr Informationen?

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne passgenau und geben Ihnen Auskünfte.

 

Ulrike Bernhardt                                 Kathrin Hötzel
Telefon: 02261 / 8156 - 328               Telefon: 02261 – 8156 325    

Burkhard Jesgar                                Andreas Klos
Telefon: 02261 – 8156 322                 Telefon: 02261 – 80569 159

Als Kundin bzw. Kunde des Jobcenters sprechen Sie mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin bzw. Ihrem persönlichen Ansprechpartner. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie gerne über die Details und prüfen, ob Sie für eine Förderung in Betracht kommen. 

Person nutzt die Online-Suche nach den Ansprechpartnern für Arbeitgeber auf der Website des Jobcenters

Ansprechpartner für Arbeitgeber (APA)

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