Förderung nach dem Teilhabe- und Chancengesetz

Trotz guter Arbeitsmarktlage gelingt es langzeitarbeitslosen Menschen kaum, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten, sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können.

Mit dem Teilhabechancengesetz, das zum 01.Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurden zwei neue Förderinstrumente in das Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – (SGB II) aufgenommen, die weitere Möglichkeiten eröffnen, langzeitarbeitslose Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Sie sind Arbeitgeber und möchten soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen?

Wir fördern Beschäftigungsverhältnisse von langzeitarbeitslosen Menschen bei Arbeitgebern, in Voll- und Teilzeit durch

 

  • Lohkostenzuschüsse teilweise bis zu 100%
  • Unterstützung der Arbeitnehmer/-innen durch berufsbegleitendes Coaching
  • Erstattung der Weiterbildungskosten während der Beschäftigung

Sie sind interessiert, haben Fragen oder möchten mehr Informationen?

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne. 

 

Ulrike Bernhardt                                 Kathrin Hötzel
Telefon: 02261 / 8156 - 328               Telefon: 02261 – 8156 325    

Burkhard Jesgar                                Robin Damian Lalla       
Telefon: 02261 – 8156 322                 Telefon: 02261 / 8156 - 324 

Ann-Kathrin Walkhoff                             
Telefon: 02261 / 8156 - 329 

Als Kundin bzw. Kunde des Jobcenters sprechen Sie mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin bzw. Ihrem persönlichen Ansprechpartner. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie gerne über die Details und prüfen, ob Sie für eine Förderung in Betracht kommen. 

Person nutzt die Online-Suche nach den Ansprechpartnern für Arbeitgeber auf der Website des Jobcenters

Ansprechpartner für Arbeitgeber (APA)

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