Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Viele Menschen wünschen sich, neben der Arbeit genug Zeit für die Familie zu haben. Eine gute Balance zwischen Familie und Beruf ist wichtig. Doch es ist oft schwierig, beides zu vereinbaren – einerseits durch die Herausforderungen im Familienalltag, andererseits durch die hohen Anforderungen im Job.

Unternehmen brauchen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie langfristig halten können. Familienfreundlichkeit spielt hierbei eine große Rolle. Wenn Arbeitgeber flexible Arbeitszeiten und Unterstützung bieten, profitieren beide Seiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich gut unterstützt fühlen, sind oft loyaler und leistungsbereiter.

Letztlich ist eine familienfreundliche Unternehmenskultur ein Gewinn für alle. Sie trägt dazu bei, dass sich alle wohler fühlen und ihr Potenzial entfalten können, was auch dem Unternehmen langfristig zugutekommt.

Kinderbetreuung

Liebe Eltern, 

Familie und Beruf - beides unter einen Hut zu bekommen ist manchmal gar nicht so einfach. Gute und verlässliche Kinderbetreuungsangebote helfen Ihnen dabei. 

Wichtig ist: Sie und ihr Kind müssen sich gut aufgehoben fühlen. Denn nur dann können Sie sich auf Ihre Berufstätigkeit konzentrieren. Organisieren Sie die Betreuung Ihres Kindes rechtzeitig. So kann sich die ganze Familie darauf vorbereiten und Sie geraten nicht in Zeitnot. Kinder haben ab dem ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen sollte entsprechend des Bedarfs erfolgen. Eltern haben das Recht, die Einrichtung oder Kindertagespflegeperson frei zu wählen, in der ihr Kind betreut wird.

Wie kann Ihnen das Jobcenter helfen?

Die Beraterinnen und Berater unterstützen Sie bei Fragen zur Organisation Ihrer Kinderbetreuung. Bei Bedarf nehmen diese auf Ihren Wunsch hin auch direkt Kontakt mit dem Kreisjugendamt auf und versuchen so, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Sie brauchen einen Plan

Sie möchten oder müssen arbeiten gehen, aber genauso wichtig ist Ihnen Ihre Familie. Um beidem gerecht zu werden, benötigen Sie einen Plan und gute Vorbereitung. Was sind meine Fähigkeiten und Kenntnisse? Welche Tätigkeiten kann ich ausüben? Welche Arbeitszeiten kommen auf mich zu? Wie kann ich die Kinderbetreuung organisieren? Welche Arbeitsorte kann ich erreichen? All das sind Fragen, die Sie sich im Planungsprozess stellen sollten.

Kinderbetreuung organisieren

Kinder sollen nicht einfach nur beaufsichtigt werden, sondern gut betreut sein. 

Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Kindertageseinrichtungen
  • Offene Ganztagsschule
  • Ferienfreizeiten
  • Sportvereine
  • Kindertagespflege
  • Familie und Freunde
  • Jugendcafés
  • Angebote von kirchlichen Trägern

Bei Ferienzeiten des Kindergartens, Erkrankung der Tagesmutter, Ausfall von Schulstunden gilt es, kreative und praktikable Notfallpläne vorzuhalten. Denn nicht immer ist es möglich, dass Sie Ihren Arbeitsplatz kurzfristig verlassen könne

Kindertageseinrichtungen

Im Oberbergischen Kreis ist das Kreisjugendamt für folgende Kommunen zuständig

Bergneustadt | Engelskirchen | Hückeswagen | Lindlar | Marienheide | Morsbach | Nümbrecht | Reichshof | Waldbröl

Zur Seite des Kreisjugendamts

 

Für die anderen Kommunen sind jeweils die Stadtjugendämter zuständig

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Kreisjugendamtes oder der Stadtjugendämter Ihres Wohnorts zum Verfahren bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz. 

RadevormwaldGummersbach

WipperfürthWiehl

 


Elternportal

Wenn Sie einen Kindergartenplatz suchen, ist teilweise eine persönliche Vorstellung im Kindergarten notwendig, um Ihr Kind anzumelden. Sie erhalten dort Informationen zum Betreuungsangebot und zu freien Plätze. Für die meisten Kommunen können Sie sich vorab online über das Elternportal zu den Angeboten der Kindergärten informieren. Online können Sie Ihr Kind bei bis zu 5 Kindergärten vormerken. Das Kindergartenjahr beginnt jeweils zum 1.August. Denken Sie an eine rechtzeitige Anmeldung!

Zum Elternportal

Kindertagespflege

Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben nach dem Kinderbildungsgesetz KiBiz einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Kindertagespflege ist neben Kindertageseinrichtungen ein gleichrangiges Angebot der Jugendhilfe zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern (§22 Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII). 

Bitte beachten Sie, dass die Ausgestaltung der Kindertagespflege von den jeweiligen Richtlinien der kommunalen Jugendhilfeträger abhängig ist. 

Im Rahmen der Kindertagespflege werden in der Regel Kinder im Alter bis zum 3. Lebensjahr betreut. Um eine geeignete Person zu finden, planen Sie Zeit ein - nicht immer stimmt die Chemie sofort. Außerdem muss das Angebot der Tagespflege zu Ihren Anforderungen passen. Bitte planen Sie Zeit für die Eingewöhnung Ihres Kindes ein. Über das Elternportal finden Sie Tagespflegepersonen und können Ihr Kind vormerken. Das Elternportal finden Sie hier: www.elternportal-obk.de

Das Tagesmütternetzwerk Oberberg e.V. hilft Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson. 

https://tagesmuetternetz.de/

Offene Ganztagsschule

Die "Offene Ganztagsschule" (OGS) gewährleisten die sichere Betreuung von Grundschulkindern bis in der Regel 16:00 Uhr. 

Eine Anmeldung zur OGS sollte bereits mit der Anmeldung für das 1.Schuljahr erfolgen.