Familie, Kinder und junge Erwachsene
Kinder und Jugendliche bringen besondere Herausforderungen mit sich.
- Unterhalt
- Bundesstiftung Mutter und Kind
- Eheähnliche Gemeinschaft
- Klassenfahrten und Tagesausflüge
- Schulbedarf
- Nachhilfe
- Mittagessen in der Schule und im Kindergarten
- Sport, Kultur und Freizeit
- Mehrbedarf für Schwangere
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf zur Ausübung des Umgangsrechts
- Beratung & Geburt VERTRAULICH
Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ hilft schwangeren Frauen in Notlagen.
Sind Sie schwanger? Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ kann Ihnen vielleicht helfen!
Was ist die Bundesstiftung „Mutter und Kind“?
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ hilft schwangeren Frauen in Geldnot.
Sie gibt Geld für:
- Umstandskleidung
- Erstausstattung fürs Baby
- die Weiterführung des Haushalts
- Einrichtung des Kinderzimmers
Diese Hilfe wird beim Bürgergeld nicht als Einkommen berücksichtigt!
Wer kann Hilfe bekommen?
Sie können Hilfe bekommen, wenn Sie
- schwanger sind
- in Deutschland wohnen
- wenig Geld haben
- vor der Geburt Ihres Kindes Hilfe beantragen.
Wie bekomme ich Hilfe?
Standort
Suchen Sie eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Termin
Vereinbaren Sie einen Termin.
Dokumente mitnehmen
Nehmen Sie zum Termin mit:
- Ihren Mutterpass
- Nachweise über Ihr Einkommen
Antragstellung
Die Beraterin füllt mit Ihnen den Antrag aus.
Die Beratungsstelle schickt den Antrag an die Stiftung.
Benachrichtigung abwarten
Sie erhalten Bescheid, ob und wie viel Geld Sie bekommen.
Wichtig zu wissen
- Sie müssen den Antrag vor der Geburt stellen.
- Es gibt kein Recht auf Hilfe von der Stiftung.
- Die Hilfe kann bis zu drei Jahre nach der Geburt gezahlt werden.
Haben Sie noch Fragen?
Ihre Schwangerschaftsberatungsstelle hilft Ihnen gerne weiter!