Familie, Kinder und junge Erwachsene
Kinder und Jugendliche bringen besondere Herausforderungen mit sich.
- Unterhalt
- Bundesstiftung Mutter und Kind
- Eheähnliche Gemeinschaft
- Klassenfahrten und Tagesausflüge
- Schulbedarf
- Nachhilfe
- Mittagessen in der Schule und im Kindergarten
- Sport, Kultur und Freizeit
- Mehrbedarf für Schwangere
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf zur Ausübung des Umgangsrechts
- Beratung & Geburt VERTRAULICH
Eheähnliche Gemeinschaft
Zur Bedarfsgemeinschaft zählen auch Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Der Gesetzgeber spricht auch von einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.
Das Jobcenter muss in jedem Einzelfall prüfen, ob eine solche Gemeinschaft vorliegt.
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft setzt voraus
- Zusammenleben von Partnern
- in einem gemeinsamen Haushalt
- mit dem Willen wechselseitig füreinander Verantwortung zu tragen und füreinander einzustehen.
Der Gesetzgeber vermutet den Einstandswillen, wenn Partner
- länger als ein Jahr zusammenleben
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
- befugt sind über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Die Betroffenen können die Vermutung widerlegen. Das bloße Behaupten genügt allerdings nicht. Die Betroffenen müssen darlegen und nachweisen, dass die Vermutung des Gesetzes in ihrem Fall nicht der Wirklichkeit entspricht.
Was bedeutet eine eheähnliche Gemeinschaft für Ihr Bürgergeld?
Das Jobcenter betrachtet Sie als Bedarfsgemeinschaft und berücksichtigt deshalb Einkommen und Vermögen beider Partner.
Beide Partner bekommen den Regelbedarf nach der Stufe 2.