Klassenfahrten und Tagesausflüge

Wer bekommt diese Leistung?

Anspruch haben

 

  • Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege
  • Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Was kann übernommen werden?

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen des Schulrechts.

Zu den Kosten gehören die von der Schule oder Kita unmittelbar veranlassten Kosten (z. B. Unterbringung und Verpflegung); Taschengeld während der Klassenfahrt gehört nicht dazu.

Wie funktioniert das?

Legen Sie Ihrem Sachbearbeiter eine Bescheinigung der Schule oder der Kita vor über Dauer und Kosten der Fahrt.

Wie werden die Leistungen erbracht?

Das Jobcenter überweist die Kosten direkt an die Schule oder die Kita. 

Wenn Sie die Kosten bereits selbst gezahlt haben, erstattet das Jobcenter verauslagte Beträge.

Für Tagesflüge kann die Schule auch einen Sammelantrag beim Jobcenter stellen. 

Die Kosten rechnet das Jobcenter dann unmittelbar mit der Schule ab