Familie, Kinder und junge Erwachsene
Kinder und Jugendliche bringen besondere Herausforderungen mit sich.
- Unterhalt
- Bundesstiftung Mutter und Kind
- Eheähnliche Gemeinschaft
- Klassenfahrten und Tagesausflüge
- Schulbedarf
- Nachhilfe
- Mittagessen in der Schule und im Kindergarten
- Sport, Kultur und Freizeit
- Mehrbedarf für Schwangere
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf zur Ausübung des Umgangsrechts
- Beratung & Geburt VERTRAULICH
Mehrbedarf zur Ausübung des Umgangsrechts
Das Umgangsrecht ist der Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und jedes Elternteils mit dem Kind. Der Anspruch erwächst aus dem Grundgedanken, dass ein Kind zu seiner ungestörten Entwicklung regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen braucht.
Trennen sich die Eltern, ist der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, verpflichtet, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen und jede Störung zu unterlassen. Umgekehrt hat der andere Elternteil nicht nur das Recht auf Umgang, sondern auch eine Pflicht hierzu.
Entstehen Ihnen bei der Ausübung Ihres Umgangsrechts Fahrt- und/oder Übernachtungskosten, kann das Jobcenter diese in angemessenem Umfang übernehmen.
Dies gilt für Kinder entsprechend, soweit ihnen an Stelle des Elternteils die Kosten entstehen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die entstehenden Kosten uneingeschränkt aus Sozialleistungen übernommen werden können. Nur die angemessenen Aufwendungen sind zu berücksichtigen. Das Maß des Umgangsrechts richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Wie beantragen Sie den Mehrbedarf?
Bedarf
Melden Sie sich beim Jobcenter, wenn Kosten für den Umgang entstehen.
Formular
Holen Sie sich beim Jobcenter ein Formular indem Sie Ihren Mehrbedarf angeben können.
Belege
Bewahren Sie alle Belege auf (z. B: Quittungen und Fahrkarten).
Anhänge
Fügen Sie dem Antrag Ihre Belege und den Umgangsrechtsnachweis bei.
Abgabe
Geben Sie den Antrag mit allen Unterlagen beim Jobcenter ab.