Mittagessen in der Schule und im Kindergarten

Was kann übernommen werden?

Anspruch haben

  • Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
  • Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wer bekommt diese Leistung?

Das Jobcenter berücksichtigt die Kosten für das Mittagessen in der Schule, in einer Kita oder in Tagespflege.

Voraussetzung ist, dass das Mittagessen in Verantwortung der Schule oder der Kita angeboten und gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen wird; Snacks am Schulkiosk gehören nicht dazu.

Wie werden die Leistungen erbracht?

Sie erhalten i. d. R. einen Gutschein; die Kosten rechnet das Jobcenter mit dem Anbieter ab. 

Von Ihnen verauslagte Beträge, werden an Sie erstattet.