Nachhilfe

Wer bekommt diese Leistung?

Anspruch haben Schüler, die

  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Was kann übernommen werden?

Lernförderung kann nur in Ausnahmefällen übernommen werden; die Förderung muss geeignet und erforderlich sein, um eine vorübergehende Lernschwäche zu beheben. 

Voraussetzung ist, dass die Schule keine ausreichende Unterstützung anbietet und ohne die Lernförderung die Lernziele nicht erreicht werden können.

Wie werden die Leistungen erbracht?

Die Lernförderung müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Leistungen der Jugendhilfe (SGB VIII) haben Vorrang.

Die Schule muss bestätigen, dass Ihr Kind ohne Förderung das Lernziel nicht erreicht und in welchem Umfang Förderung erforderlich ist.

Sie erhalten i. d. R. einen Gutschein; die Kosten rechnet das Jobcenter mit dem Anbieter ab. Von Ihnen verauslagte Beträge, werden an Sie erstattet.