Schulbedarf

Wer bekommt diese Leistung?

Anspruch haben Schüler, die

 

  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Was gehört zum persönlichen Schulbedarf?

Die Leistung dient besonders der persönlichen Ausstattung für die Schule (z. B. Schulranzen, Schulrucksack, Turnzeug, Turnbeutel, Blockflöte) und für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial (z. B. Füller, Patronen, Kugelschreiber, Bleistifte, Malstifte, Malkästen, Hefte, Blöcke, Papier, Lineale, Buchhüllen, Zirkel, Taschenrechner, Geodreieck).

Wie werden die Leistungen erbracht?

Das Jobcenter zahlt ohne gesonderten Antrag pauschal 130 € zum 1. August und 65 € zum 1. Februar aus, wenn Sie zu diesen Stichtagen Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II erhalten.

Es handelt sich um eine zweckbestimmte Leistung. Über die Verwendung kann das Jobcenter einen Nachweis verlangen.