Familie, Kinder und junge Erwachsene
Kinder und Jugendliche bringen besondere Herausforderungen mit sich.
- Unterhalt
- Bundesstiftung Mutter und Kind
- Eheähnliche Gemeinschaft
- Klassenfahrten und Tagesausflüge
- Schulbedarf
- Nachhilfe
- Mittagessen in der Schule und im Kindergarten
- Sport, Kultur und Freizeit
- Mehrbedarf für Schwangere
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf zur Ausübung des Umgangsrechts
- Beratung & Geburt VERTRAULICH
Schulbedarf
Wer bekommt diese Leistung?
Anspruch haben Schüler, die
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Was gehört zum persönlichen Schulbedarf?
Die Leistung dient besonders der persönlichen Ausstattung für die Schule (z. B. Schulranzen, Schulrucksack, Turnzeug, Turnbeutel, Blockflöte) und für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial (z. B. Füller, Patronen, Kugelschreiber, Bleistifte, Malstifte, Malkästen, Hefte, Blöcke, Papier, Lineale, Buchhüllen, Zirkel, Taschenrechner, Geodreieck).
Wie werden die Leistungen erbracht?
Das Jobcenter zahlt ohne gesonderten Antrag pauschal 130 € zum 1. August und 65 € zum 1. Februar aus, wenn Sie zu diesen Stichtagen Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II erhalten.
Es handelt sich um eine zweckbestimmte Leistung. Über die Verwendung kann das Jobcenter einen Nachweis verlangen.