Familie, Kinder und junge Erwachsene
Kinder und Jugendliche bringen besondere Herausforderungen mit sich.
- Unterhalt
- Bundesstiftung Mutter und Kind
- Eheähnliche Gemeinschaft
- Klassenfahrten und Tagesausflüge
- Schulbedarf
- Nachhilfe
- Mittagessen in der Schule und im Kindergarten
- Sport, Kultur und Freizeit
- Mehrbedarf für Schwangere
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf zur Ausübung des Umgangsrechts
- Beratung & Geburt VERTRAULICH
Sport, Kultur und Freizeit
Wer bekommt diese Leistungen?
Anspruch haben
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Was kann übernommen werden?
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen und zu pflegen.
Dafür stehen jedem Kind monatlich pauschal 15 € zur Verfügung, z. B. für
- Aktivität in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein)
- Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbaren angeleiteten Tätigkeiten der kulturellen Bildung (z. B. Musikschule)
- die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).
- Ausrüstung für die oben genannten Tätigkeiten, die nicht aus der Pauschale oder dem Regelbedarf gedeckt werden kann.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Sie erhalten in der Regel einen Gutschein; die Kosten rechnet das Jobcenter mit dem Anbieter ab.
Von Ihnen verauslagte Beträge, werden an Sie erstattet.