Sport, Kultur und Freizeit

Wer bekommt diese Leistungen?

Anspruch haben 

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Was kann übernommen werden?

Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen und zu pflegen. 

Dafür stehen jedem Kind monatlich pauschal 15 € zur Verfügung, z. B. für

  • Aktivität in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein)
  • Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbaren angeleiteten Tätigkeiten der kulturellen Bildung (z. B. Musikschule)
  • die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).
  • Ausrüstung für die oben genannten Tätigkeiten, die nicht aus der Pauschale oder dem Regelbedarf gedeckt werden kann.

Wie werden die Leistungen erbracht?

Sie erhalten in der Regel einen Gutschein; die Kosten rechnet das Jobcenter mit dem Anbieter ab. 

Von Ihnen verauslagte Beträge, werden an Sie erstattet.