Geld zum Leben
Aufgabe des Jobcenters ist es, Ihren Lebensunterhalt grundsätzlich so lange sicherzustellen, bis Sie selbst dazu in der Lage sind.
Darlehen für weitere Leistungen
Der Leistungskatalog des SGB II umfasst auch Darlehen für unabweisbare Bedarfe. Dazu zählen zum Beispiel:
- Kleidung
- Möbel
- Haushaltsgeräte
- Instandhaltung der Wohnung.
Darlehen für unabweisbare Bedarfe sind an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Der Bedarf muss von dem Regelbedarf umfasst und
- nach den Umständen unabweisbar sein.
- Er darf nicht oder nicht ausreichend gedeckt werden können durch Schonvermögen oder
- auf andere Weise (zum Beispiel Gebrauchtwarenlager oder Kleiderkammer).
- Sie müssen den Bedarf nachweisen.
Der Bedarf kann durch Sach- oder Geldleistung gedeckt werden.
Sie tilgen das Darlehen durch monatliche Aufrechnung von 5% Ihres Regelbedarfs.