Geld zum Leben
Aufgabe des Jobcenters ist es, Ihren Lebensunterhalt grundsätzlich so lange sicherzustellen, bis Sie selbst dazu in der Lage sind.
Lebensunterhalt
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst vor allem
- Ernährung
- Kleidung
- Körperpflege
- Hausrat
- Haushaltsenergie, ohne Heizung und Warmwasser
- persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens; hierzu gehört die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Die Leistungsberechtigten müssen den Regelbedarf eigenverantwortlich verwenden und für unregelmäßig anfallende Bedarfe sparen.
Der Regelbedarf beträgt ab dem 01.01.2024
Betrag | Personen |
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563 Euro | für Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partner minderjährig ist |
506 Euro | für jeden Partner einer Ehe, einer eheähnlichen Gemeinschaft und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft |
451 Euro | für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr, nicht jedoch das 25. Lebensjahr vollendet haben |
471 Euro | für weitere Angehörige der Bedarfsgemeinschaft von 14 bis 17 Jahren |
390 Euro | für Kinder der Bedarfsgemeinschaft von 6 bis 13 Jahren (Sozialgeld) |
357 Euro | für Kinder der Bedarfsgemeinschaft von 0 bis 5 Jahren (Sozialgeld) |