Lebensunterhalt

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst vor allem

 

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Haushaltsenergie, ohne Heizung und Warmwasser
  • persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens; hierzu gehört die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Die Leistungsberechtigten müssen den Regelbedarf eigenverantwortlich verwenden und für unregelmäßig anfallende Bedarfe sparen.

Der Regelbedarf beträgt ab dem 01.01.2024

Betrag Personen
563 Euro für Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partner minderjährig ist
506 Euro für jeden Partner einer Ehe, einer eheähnlichen Gemeinschaft und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
451 Euro für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr, nicht jedoch das 25. Lebensjahr vollendet haben
471 Euro für weitere Angehörige der Bedarfsgemeinschaft von 14 bis 17 Jahren
390 Euro für Kinder der Bedarfsgemeinschaft von 6 bis 13 Jahren (Sozialgeld)
357 Euro für Kinder der Bedarfsgemeinschaft von 0 bis 5 Jahren (Sozialgeld)