Geld zum Wohnen
Erstauszug von unter 25-Jährigen
Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Wohnung beziehen wollen, müssen vorher die Zusicherung des Jobcenters einholen.
Ohne Zusicherung werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keine Leistungen für Unterkunft und Heizung gezahlt. Das Jobcenter muss zusichern, wenn aus schwerwiegenden sozialen Gründen ein Verweis des Jugendlichen auf die Wohnung der Eltern nicht möglich ist oder der Umzug erforderlich ist zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.