Heizen

Bürgergeld umfasst Heizkosten nur in angemessener Höhe.

Heizkosten sind angemessen, soweit sie einen Grenzwert nicht überschreiten, der unangemessenes Heizen indiziert. Ein solcher Grenzwert bestimmt sich nach dem bundesweiten Heizspiegel und der abstrakt angemessenen Wohnfläche. Je nach Energieart und Gesamtwohnfläche des Gebäudes ergeben sich bestimmte angemessene jährliche Energiemengen.

Höhere Heizkosten erkennt das Jobcenter nur an, wenn sie objektiv begründet sind: z. B. wegen Krankheit oder besonders schlechter Isolierung. Über solche Besonderheiten informieren Sie bitte sofort Ihren Leistungssachbearbeiter. Keinesfalls sollten Sie einfach die Heizung aufdrehen; Sie müssen die erhöhten Heizkosten eventuell selbst zahlen.

Wenn Sie ohne objektiven Grund unangemessen hohe Heizkosten verursachen, geht das zu Ihren Lasten. 

Heizen Sie bitte sparsam. Heizen Sie möglichst nicht die gesamte Wohnung: Flur und Schlafzimmer müssen Sie nicht oder nur mäßig heizen. In Wohnräumen sollte die Temperatur 20° C nicht übersteigen. Ihre Wohnung sollte die angemessene Größe nicht überschreiten. 

Anspruch auf Bürgergeld haben auch Personen, die zwar keine laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt benötigen, jedoch den einmaligen Heizungsbedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln decken können, z. B. bei einer Heizkostennachzahlung oder bei einmaligen Aufwendungen für eine Heizmittelbevorratung.