Warmwasser

Die Kosten für Warmwasserbereitung gehören zu den Heizkosten, wenn Wasser über die Heizungsanlage erwärmt wird und der Energieverbrauch hierfür nicht isoliert erfasst wird. Erfolgt die Warmwasserbereitung über einen separaten Durchlauferhitzer und belastet die Aufwendungen für Haushaltsenergie, besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf.

Der Mehrbedarf beträgt ab dem 01.01.2024

Betrag Personen
12,95 Euro für Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partner minderjährig ist
11,64 Euro für jeden Partner einer Ehe, einer eheähnlichen Gemeinschaft und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
10,37 Euro für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr, nicht jedoch das 25. Lebensjahr vollendet haben
6,59 Euro für weitere Angehörige der Bedarfsgemeinschaft von 14 bis 17 Jahren
4,68 Euro für Kinder der Bedarfsgemeinschaft von 6 bis 13 Jahren
2,86 Euro für Kinder der Bedarfsgemeinschaft von 0 bis 5 Jahren