Geld zum Wohnen
Warmwasser
Die Kosten für Warmwasserbereitung gehören zu den Heizkosten, wenn Wasser über die Heizungsanlage erwärmt wird und der Energieverbrauch hierfür nicht isoliert erfasst wird. Erfolgt die Warmwasserbereitung über einen separaten Durchlauferhitzer und belastet die Aufwendungen für Haushaltsenergie, besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf.
Der Mehrbedarf beträgt ab dem 01.01.2024
Betrag | Personen |
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12,95 Euro | für Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partner minderjährig ist |
11,64 Euro | für jeden Partner einer Ehe, einer eheähnlichen Gemeinschaft und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft |
10,37 Euro | für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr, nicht jedoch das 25. Lebensjahr vollendet haben |
6,59 Euro | für weitere Angehörige der Bedarfsgemeinschaft von 14 bis 17 Jahren |
4,68 Euro | für Kinder der Bedarfsgemeinschaft von 6 bis 13 Jahren |
2,86 Euro | für Kinder der Bedarfsgemeinschaft von 0 bis 5 Jahren |