Schulden
Schulden - Hilfe und Unterstützung
Mietschulden
Die Übernahme von Schulden gehört grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog des SGB II.
Ausnahme können Mietschulden sein, soweit dies gerechtfertigt ist,
- zur Sicherung der Unterkunft oder
- zur Behebung einer vergleichbaren Notlage.
Sie sollen übernommen werden, wenn
- dies gerechtfertigt und notwendig ist und
- sonst Wohnungslosigkeit droht.
Die Hilfe soll als Darlehen gewährt werden. Das Darlehen wird monatlich aufgerechnet in Höhe von 5% Ihres Regelbedarfs.