Vorrangige Leistungen
Elterngeld
Das Elterngeld ersetzt das Einkommen Berufstätiger in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes und gibt ihnen so eine Wahlfreiheit zwischen Beruf und Kinderbetreuung.
Der erziehende Elternteil erhält Elterngeld ab dem Tag der Geburt des Kindes für max. 12 Monate, mindestens in Höhe von 300 €.
Mutterschaftsleistungen und Entgeltersatzleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Geburt stehen, werden auf das Elterngeld angerechnet.
Aufgrund der Verlängerungsoption kann das Elterngeld monatlich in halber Höhe die doppelte Zeit ausgezahlt werden (24 Monate à 150 € statt 12 Monate à 300 €).
Das Elterngeld ist rechtzeitig schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle des Oberbergischen Kreises zu beantragen. Rückwirkend wird es nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingetroffen ist.