Vorrangige Leistungen
Erwerbsminderungsrente
Es gibt die Rente wegen teilweiser und wegen voller Erwerbsminderung. Die Renten werden nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder einer Behinderung für eine unbestimmte Zeit nicht mindestens 6 Stunden täglich eine Beschäftigung ausüben können. Die Rente wird meist befristet. Nach Ablauf der Befristung muss der Versicherte die Rente erneut beantragen, wenn er meint, die Erwerbsminderung bestehe fort.
Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung für unbestimmte Zeit nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können.
Die Erwerbsminderungsrenten sind beim Rentenversicherungsträger zu beantragen.