Halb- und Vollwaisenrente

Halbwaisenrente wird für ein Kind gezahlt, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil verstorben ist. Sie ist geringer als die Vollwaisenrente, die gezahlt wird, wenn beide Elternteile verstorben sind. 

Als Kinder sind auch Stief-, Pflege-, Enkelkinder oder Geschwister anerkannt, wenn diese im Haushalt aufgenommen waren. 

Halb- und Vollwaisenrente werden in Anlehnung an das Kindergeld gezahlt, nämlich an minderjährige Kinder. 

Volljährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Geburtstag Rente erhalten. 

Halb- und Vollwaisenrente sind beim Rentenversicherungsträger zu beantragen.