Kindergeld

Kindergeld erhält für seine Kinder, wer in Deutschland wohnt oder sich überwiegend aufhält oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. 

Kindergeld erhält derjenige, in dessen Haushalt das Kind wohnt; es können also nicht beide geschiedenen Elternteile für das gleiche Kind Kindergeld erhalten. Im Ausnahmefall kann ein Kind das Kindergeld auch selbst erhalten. 

Als Kinder zählen die leiblichen Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder, im Haushalt lebende Kinder des Ehegatten und im Haushalt lebende Enkelkinder. 

Das Kindergeld ist bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit zu beantragen. Es kann maximal für 6 Monate rückwirkend gewährt werden.