Kinderzuschlag

Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, wenn die Eltern mit ihrem Einkommen den eigenen Bedarf decken können, den ihres Kindes aber nicht. 

Der Kinderzuschlag soll die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II verhindern. 

Der Kinderzuschlag ist bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit zu beantragen.