Vorrangige Leistungen
Krankengeld
Krankengeld erhalten grundsätzlich gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, wenn sie arbeitsunfähig sind oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt werden; es wird auch gezahlt, wenn Arbeitnehmer in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt werden (z.B. Kur). Krankengeld wird erst nach Ende der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers gezahlt, i.d.R. dauert die Lohnfortzahlung 6 Wochen.
Für das Krankengeld ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig.