Witwenrente

Es gibt die kleine und die große Witwenrente. 

Die kleine Witwenrente wird für längstens 24 Monate nach dem Sterbemonat des Ehegatten oder Lebenspartners gezahlt. 

Bei Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen kann die große Witwenrente gezahlt werden; sie ist zeitlich nicht begrenzt. 

Einkommen der Witwe/des Witwers wird teilweise auf die Rente angerechnet. 

Die Witwenrente ist bei dem Rentenversicherungsträger zu beantragen.