Vorrangige Leistungen
Wohngeld
Wohngeld wird zur Sicherung der Wohnung gezahlt, wenn diese angemessen ist und die Einkünfte des Antragstellers nicht ausreichen.
Wohngeld kann für eine Mietwohnung oder für selbst bewohntes Eigentum (Wohnung oder Haus) gezahlt werden. Es wird anteilig für jedes Haushaltsmitglied gezahlt.
Wohngeld ist bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu beantragen.