Wie hoch ist der Anspruch?
Beispiel 1 – Alleinstehend, kein Einkommen
Herr Muster ist 35 Jahre alt und alleinstehend. Er beantragt erstmals Bürgergeld, da er über kein Einkommen und Vermögen verfügt. Für seine Wohnung in Gummersbach zahlt er: 300 € Kaltmiete, 90 € Nebenkosten sowie 60 € Heizkosten. Die Kosten sind angemessen und in voller Höhe berücksichtigungsfähig.
Die Sachbearbeitung am Standort Gummersbach berechnet den überschlägigen Leistungsanspruch des Herrn Musters wie folgt:
Bedarfe | Einkommen |
Regelbedarfe 563,00 € | Lohn 0,00 € |
Mehrbedarfe 0,00 € | Sonstiges Einkommen 0,00 € |
Unterkunft und Heizung 300,00 € Kaltmiete 90,00 € Nebenkosten 60,00 € Heizkosten | Absetzungen 0,00 € |
GESAMTBEDARF 1.013,00 € | abzüglich anrechenbares Einkommen -SUMME 0,00 € |
Vermögensfreibeträge In der Karenzzeit: 40.000 € Nach der Karenzzeit: 15.000 € | Vermögen 0,00 € |