Beispiel 1 – Alleinstehend, kein Einkommen

Herr Muster ist 35 Jahre alt und alleinstehend. Er beantragt erstmals Bürgergeld, da er über kein Einkommen und Vermögen verfügt. Für seine Wohnung in Gummersbach zahlt er: 300 € Kaltmiete, 90 € Nebenkosten sowie 60 € Heizkosten. Die Kosten sind angemessen und in voller Höhe berücksichtigungsfähig. 

Die Sachbearbeitung am Standort Gummersbach berechnet den überschlägigen Leistungsanspruch des Herrn Musters wie folgt: 
 

= überschlägiger Anspruch Bürgergeld – SUMME: 1.013 € zuzüglich der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des Herrn Muster.
Bedarfe Einkommen
Regelbedarfe
563,00 €
Lohn
0,00 €
Mehrbedarfe
0,00 €
Sonstiges Einkommen
0,00 €
Unterkunft und Heizung
300,00 € Kaltmiete
90,00 € Nebenkosten
60,00 € Heizkosten
Absetzungen
0,00 €
GESAMTBEDARF
1.013,00 €
abzüglich anrechenbares Einkommen -SUMME
0,00 €
Vermögensfreibeträge
In der Karenzzeit: 40.000 €
Nach der Karenzzeit: 15.000 €
Vermögen
0,00 €
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