Wie hoch ist der Anspruch?
Beispiel 2 – Paar ohne Kinder
Herr und Frau Muster sind verheiratet. Sie haben keine Kinder. Für Ihre Wohnung in Hückeswagen zahlen sie monatlich 602 € (Kaltmiete 388 €, Nebenkosten 114 € und Heizkosten 100 €). Die Kosten sind angemessen und in voller Höhe berücksichtigungsfähig. Die Heizkosten berücksichtigen nicht die Erzeugung von Warmwasser. Frau Muster ist Hausfrau. Herr Muster geht in Vollzeit arbeiten. Sein Lohn beträgt monatlich 1.350 € brutto und 800 € netto. Seine Arbeitsstelle ist 40 km entfernt. Seine monatliche KfZ-Haftpflicht kostet 50 €.
Die Sachbearbeitung am Standort Hückeswagen berechnet den überschlägigen Leistungsanspruch des Paares wie folgt:
Bedarfe | Einkommen |
Regelbedarfe Frau Muster: 506,00 € Herr Muster: 506,00 € | Lohn Herr Muster: 1350,00 € brutto, 800,00 € netto |
Mehrbedarfe für die Erzeugung von Warmwasser Frau Muster: 11,64 € Herr Muster: 11,64 € | Sonstiges Einkommen 0,00 € |
Unterkunft und Heizung 388,00 € Kaltmiete 114,00 € Nebenkosten 100,00 € Heizkosten | Absetzungen (monatlich) Steuern- und Sozialversicherungsbeiträge: 550 € Fahrtkosten zur Arbeit: 160,00 € (= 40 km x 0,20 € x 20 Tage) KfZ-Haftpflicht: 50,00 € Versicherungspauschale: 30,00 € Gesetzliche Freibeträge: 1. Freibetrag: 84,00 € 2. Freibetrag: 144,00 € 3. Freibetrag: 20,00 € |
GESAMTBEDARF 1.637,28 € | abzüglich anrechenbares Einkommen -SUMME 312,00 € |