Beispiel 2 – Paar ohne Kinder

Herr und Frau Muster sind verheiratet. Sie haben keine Kinder. Für Ihre Wohnung in Hückeswagen zahlen sie monatlich 602 € (Kaltmiete 388 €, Nebenkosten 114 € und Heizkosten 100 €). Die Kosten sind angemessen und in voller Höhe berücksichtigungsfähig. Die Heizkosten berücksichtigen nicht die Erzeugung von Warmwasser. Frau Muster ist Hausfrau. Herr Muster geht in Vollzeit arbeiten. Sein Lohn beträgt monatlich 1.350 € brutto und 800 € netto. Seine Arbeitsstelle ist 40 km entfernt. Seine monatliche KfZ-Haftpflicht kostet 50 €.

Die Sachbearbeitung am Standort Hückeswagen berechnet den überschlägigen Leistungsanspruch des Paares wie folgt: 

= überschlägiger Anspruch Bürgergeld – SUMME: 1.325,28 €
Bedarfe Einkommen
Regelbedarfe
Frau Muster: 506,00 €
Herr Muster: 506,00 €
Lohn
Herr Muster: 1350,00 € brutto, 800,00 € netto
Mehrbedarfe für die Erzeugung von Warmwasser
Frau Muster: 11,64 €
Herr Muster: 11,64 €
Sonstiges Einkommen
0,00 €
Unterkunft und Heizung
388,00 € Kaltmiete
114,00 € Nebenkosten
100,00 € Heizkosten
Absetzungen (monatlich)
Steuern- und Sozialversicherungsbeiträge: 550 €
Fahrtkosten zur Arbeit: 160,00 € (= 40 km x 0,20 € x 20 Tage)
KfZ-Haftpflicht: 50,00 €
Versicherungspauschale: 30,00 €
Gesetzliche Freibeträge:
1. Freibetrag: 84,00 €
2. Freibetrag: 144,00 €
3. Freibetrag: 20,00 €
GESAMTBEDARF
1.637,28 €
abzüglich anrechenbares Einkommen -SUMME
312,00 €
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