Beispiel 3 – Paar mit Kindern

Herr und Frau Muster sind verheiratet. Sie haben 2 Kinder (7 und 14 Jahre alt). Für ihre Wohnung in Bergneustadt zahlen sie monatlich 850 € (Kaltmiete 570 €, Nebenkosten 140 € und Heizkosten 140 €). Die Kosten sind angemessen und in voller Höhe berücksichtigungsfähig. Die Heizkosten berücksichtigen die Erzeugung von Warmwasser. Frau Muster hat einen Minijob. Sie erzielt monatlich Einkommen hieraus von 400 €. Herr Muster geht in Vollzeit arbeiten. Sein Lohn beträgt monatlich 1.600 € brutto und 1.200 € netto. Seine Arbeitsstelle ist 40 km entfernt. Seine monatliche KfZ-Haftpflicht kostet 50 €.

Die Sachbearbeitung am Standort Bergneustadt berechnet den überschlägigen Leistungsanspruch der Familie wie folgt: 

= überschlägiger Anspruch Bürgergeld – SUMME: 1.301,00 €
Bedarfe Einkommen
Regelbedarfe
Frau Muster: 506,00 €
Herr Muster: 506,00 €
Kind 1 (7 Jahre): 390,00 €
Kind 2 (14 Jahre): 471,00 €
Lohn
Herr Muster: 1.600,00 € brutto, 1.200,00 € netto
Frau Muster: 400,00 € brutto/netto
Mehrbedarfe für die Erzeugung von Warmwasser
0,00 €
Sonstiges Einkommen
Kindergeld Kind 1: 250 €
Kindergeld Kind 2: 250 €
Unterkunft und Heizung
570,00 € Kaltmiete
140,00 € Nebenkosten
140,00 € Heizkosten
Absetzungen (monatlich)
Herr Muster:
Steuern- und Sozialversicherungsbeiträge: 400 €
Fahrtkosten zur Arbeit: 160,00 € (= 40 km x 0,20 € x 20 Tage)
KfZ-Haftpflicht: 50,00 €
Versicherungspauschale: 30,00 €
Gesetzliche Freibeträge:
1. Freibetrag: 84,00 €
2. Freibetrag: 144,00 €
3. Freibetrag: 50,00 €
Frau Muster:
Grundfreibetrag: 100 €
1. Freibetrag: 60,00 €
GESAMTBEDARF
2.723,00 €
abzüglich anrechenbares Einkommen -SUMME
1.422,00 €
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