Wie hoch ist der Anspruch?
Beispiel 3 – Paar mit Kindern
Herr und Frau Muster sind verheiratet. Sie haben 2 Kinder (7 und 14 Jahre alt). Für ihre Wohnung in Bergneustadt zahlen sie monatlich 850 € (Kaltmiete 570 €, Nebenkosten 140 € und Heizkosten 140 €). Die Kosten sind angemessen und in voller Höhe berücksichtigungsfähig. Die Heizkosten berücksichtigen die Erzeugung von Warmwasser. Frau Muster hat einen Minijob. Sie erzielt monatlich Einkommen hieraus von 400 €. Herr Muster geht in Vollzeit arbeiten. Sein Lohn beträgt monatlich 1.600 € brutto und 1.200 € netto. Seine Arbeitsstelle ist 40 km entfernt. Seine monatliche KfZ-Haftpflicht kostet 50 €.
Die Sachbearbeitung am Standort Bergneustadt berechnet den überschlägigen Leistungsanspruch der Familie wie folgt:
Bedarfe | Einkommen |
Regelbedarfe Frau Muster: 506,00 € Herr Muster: 506,00 € Kind 1 (7 Jahre): 390,00 € Kind 2 (14 Jahre): 471,00 € | Lohn Herr Muster: 1.600,00 € brutto, 1.200,00 € netto Frau Muster: 400,00 € brutto/netto |
Mehrbedarfe für die Erzeugung von Warmwasser 0,00 € | Sonstiges Einkommen Kindergeld Kind 1: 250 € Kindergeld Kind 2: 250 € |
Unterkunft und Heizung 570,00 € Kaltmiete 140,00 € Nebenkosten 140,00 € Heizkosten | Absetzungen (monatlich) Herr Muster: Steuern- und Sozialversicherungsbeiträge: 400 € Fahrtkosten zur Arbeit: 160,00 € (= 40 km x 0,20 € x 20 Tage) KfZ-Haftpflicht: 50,00 € Versicherungspauschale: 30,00 € Gesetzliche Freibeträge: 1. Freibetrag: 84,00 € 2. Freibetrag: 144,00 € 3. Freibetrag: 50,00 € Frau Muster: Grundfreibetrag: 100 € 1. Freibetrag: 60,00 € |
GESAMTBEDARF 2.723,00 € | abzüglich anrechenbares Einkommen -SUMME 1.422,00 € |