Ja, Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen, wenn Sie wieder Leistungen benötigen.
Die Rücknahme des Antrags hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Leistungsgewährung erst ab dem Tag der neuen Antragstellung möglich ist.