Wer kann mich online vertreten?

Sie können jemand anderem durch eine Vollmacht erlauben, Ihr Online-Konto für Sie zu nutzen und mit dem Jobcenter digital zu kommunizieren.

Im Moment können Sie jedoch nur einer Privatperson erlauben, Sie online beim Jobcenter zu vertreten.

Brauche ich selbst ein Online-Konto, wenn eine andere Person mich online vertreten soll?

Nein. Damit Ihre Vertretung online für Sie handeln kann, brauchen Sie selbst kein eigenes Online-Konto bei Jobcenter.digital oder für die Jobcenter-App.

Braucht meine Vertretung ein eigenes Online-Konto?

Ja. Ihre bevollmächtigte Person braucht ein eigenes Online-Konto mit freigeschaltetem Profil bei der Bundesagentur für Arbeit.

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Wie erhält meine Vertretung den Freischaltcode?

Der Freischaltcode wird entweder per Post zugeschickt oder persönlich im Jobcenter ausgehändigt.

Kann meine Vertretung ihr Konto auch weiterhin für ihre eigenen Angelegenheiten nutzen?

Wenn Ihre Vertretung ein Online-Konto hat, kann sie dieses für ihre Vertretungsangelegenheiten und für eigene Anliegen nutzen.

Müssen alle Anliegen über die Vertretung laufen?

Nein. Nicht alle Anliegen können von einer Vertretung erledigt werden. Manche Anliegen müssen weiterhin Sie selbst erledigen.

Kann ich die Vollmacht später wieder ändern oder beenden?

Ja. Sie können die Vollmacht bei Bedarf wieder anpassen oder beenden.

Können bevollmächtigte Personen alle Online-Angebote nutzen?

Nein. Zurzeit können bevollmächtigte Personen noch nicht alle Online-Angebote nutzen. Das Angebot wird aber nach und nach erweitert. 

Aktuell können bevollmächtigte Personen zum Beispiel diese Online-Angebote nutzen:

Können bevollmächtigte Personen die Jobcenter-App für Vertretungsangelegenheiten nutzen?

Nein. Eine Nutzung der Jobcenter-App für Vertretungsangelegenheiten ist nicht möglich.

Bevollmächtigte Personen können die Jobcenter-App nur für sich selbst nutzen. 

Gibt es eine Vorlage für die Vollmacht?

Ja. Sie können gerne die bereitgestellte Muster-Vollmacht nutzen. 

Dabei handelt es sich um ein ausfüllbares PDF-Dokument (134.23 KB | nicht barrierefrei).

Muster-Vollmacht öffnen

Können beauftragte Unternehmen oder gesetzliche Vertretungen mich online vertreten?

Nein. Beauftragte Unternehmen und gesetzliche Vertretungen, zum Beispiel Betreuerinnen und Betreuer, Vormund oder Erziehungsberechtigte, können Sie zurzeit online nicht vertreten. Für diese ist Ihre Vertretung derzeit nur persönlich oder schriftlich möglich.