Sie können jemand anderem durch eine Vollmacht erlauben, Ihr Online-Konto für Sie zu nutzen und mit dem Jobcenter digital zu kommunizieren.
Im Moment können Sie jedoch nur einer Privatperson erlauben, Sie online beim Jobcenter zu vertreten.
Brauche ich selbst ein Online-Konto, wenn eine andere Person mich online vertreten soll?
Nein. Damit Ihre Vertretung online für Sie handeln kann, brauchen Sie selbst kein eigenes Online-Konto bei Jobcenter.digital oder für die Jobcenter-App.
Braucht meine Vertretung ein eigenes Online-Konto?
Ja. Ihre bevollmächtigte Person braucht ein eigenes Online-Konto mit freigeschaltetem Profil bei der Bundesagentur für Arbeit.
Können beauftragte Unternehmen oder gesetzliche Vertretungen mich online vertreten?
Nein. Beauftragte Unternehmen und gesetzliche Vertretungen, zum Beispiel Betreuerinnen und Betreuer, Vormund oder Erziehungsberechtigte, können Sie zurzeit online nicht vertreten. Für diese ist Ihre Vertretung derzeit nur persönlich oder schriftlich möglich.
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