Wichtige Informationen zur Erreichbarkeit

Als Bezieher des Bürgergeldes sind Sie verpflichtet, Ihrer Erreichbarkeitspflicht nachzukommen. 

Dies bedeutet, dass Sie im Regelfall stets erreichbar und für Vermittlungsangebote bereit sein müssen. 

Nicht verfügbar zu sein, ohne dies rechtzeitig zu melden, kann zu Kürzungen oder sogar zum Verlust Ihrer Leistungen führen.

Online-Abstimmung Ihrer Abwesenheit

Jobcenter.Digital bietet Ihnen eine benutzerfreundliche Möglichkeit, Ihre Abwesenheit online mit dem Jobcenter Oberberg abzustimmen – über den Postfachservice Ihres Kontos in Jobcenter.Digital. Dies spart Zeit und erleichtert die Kommunikation mit Ihrem Jobcenter.

Bei bestimmten Gründen der Nichterreichbarkeit müssen Sie uns mitteilen, wie wir mit Ihnen während Ihrer Abwesenheit Kontakt aufnehmen können. Das sprechen wir mit Ihnen im Vorfeld ab.

So funktioniert es:

Formular herunterladen und ausfüllen

Laden Sie das Formular „Anfrage zur Nichterreichbarkeit“ herunter. 
Füllen Sie es aus und speichern Sie es ab.
Wenn Sie ein Smartphone benutzen: Laden Sie das Formular herunter und öffnen Sie es mit „Adobe Acrobat Reader für PDF“ oder einer vergleichbaren App.

Formular herunterladen

Eintragen der Abwesenheitszeiten

Geben Sie die geplanten Abwesenheitszeiten präzise und vollständig an.

Anfrage mit Formular an Ihr Jobcenter übermitteln

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten bei Jobcenter.Digital an. 
Verfassen Sie eine Nachricht, in der Sie kurz Ihre Anfrage formulieren. 
Laden Sie das ausgefüllte Formular hoch und fügen Sie es der Nachricht als Anhang hinzu.

Nachricht schreiben

Bestätigung und Übermittlung

Bestätigen Sie Ihre Angaben und senden Sie Ihre Nachricht mit dem hochgeladenen Formular online ab.

Zustimmung erhalten und Rückkehr melden

Ihr Jobcenter prüft Ihre Anfrage. Sie erhalten anschließend über Ihr Online-Postfach oder per Post eine Antwort. 

Hat Ihr Jobcenter zugestimmt, können Sie Ihre Reise antreten.

Hinweis

Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten, informieren Sie Ihr Jobcenter darüber.

Was Sie beachten sollten

  • Vorherige Genehmigung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Abwesenheit im Voraus genehmigt werden muss. In der Regel sollten Sie mindestens eine Woche vor dem geplanten Termin die Abwesenheit melden.
  • Maximale Abwesenheit: Sie dürfen insgesamt bis zu 21 Kalendertage (3 Wochen) pro Jahr ohne besonderen Grund abwesend sein. Abwesenheiten über diesen Zeitraum hinaus bedürfen einer speziellen Genehmigung.

Folgen einer unangemeldeten Abwesenheit

Eine nicht gemeldete oder nicht genehmigte Abwesenheit kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Dazu gehören Kürzungen Ihrer Leistungen oder im schlimmsten Fall der vollständige Wegfall des Bürgergeldes für den entsprechenden Zeitraum.

Hilfe bei Fragen zum Thema und Unterstützung

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Online-Abstimmung Ihrer Abwesenheit benötigen, steht Ihnen Ihr Jobcenter jederzeit zur Verfügung.

Person nutzt die digitale Ansprechpersonensuche an einem Computer

Ansprechpartnersuche

Finden Sie schnell Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter Oberberg. Mit wenigen Klicks zum richtigen Kontakt - einfach und zeitsparend.

Die Online-Abstimmung Ihrer Abwesenheit stellt sicher, dass Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen und weiterhin Anspruch auf Ihre Leistungen haben. Nutzen Sie die digitalen Möglichkeiten, um Ihre Abwesenheit rechtzeitig und unkompliziert zu melden.

Tipp

Durch diese Informationen sind Sie bestens vorbereitet und können Ihre Abwesenheiten rechtzeitig planen und abmelden.