Sie erhalten Bürgergeld? 

Teilen Sie Änderungen Ihrer persönlichen oder finanziellen Situation schnell und sicher online mit – bequem von zu Hause aus!“

Jetzt Veränderungen online mitteilen

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihr Jobcenter über wichtige Veränderungen zu informieren – z.B. neue Adresse, Jobwechsel, Familienzuwachs oder Einkommensänderungen. 

So vermeiden Sie Rückforderungen und sichern Ihre Leistungen.

Welche Änderungen müssen gemeldet werden?

Neben den häufigen Veränderungen wie Umzug, Arbeitsaufnahme oder Einkommensänderungen gibt es zahlreiche weitere Anlässe, die Sie dem Jobcenter zeitnah mitteilen müssen.

Dazu zählen zum Beispiel Änderungen Ihrer Kontaktdaten (wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), ein Wechsel der Bankverbindung, Änderungen beim Familienstand, ein Krankenkassenwechsel, der Beginn oder das Ende einer Ausbildung oder eines Studiums, längere Aufenthalte außerhalb des Wohnorts, eine Schwangerschaft oder der Bezug anderer Sozialleistungen. Auch der Ein- oder Auszug von Personen in Ihrem Haushalt, Änderungen bei den Miet- oder Nebenkosten sowie besondere Lebensumstände wie Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sind meldepflichtig.

Melden Sie solche Änderungen unverzüglich, damit Ihr Anspruch auf Bürgergeld korrekt berechnet werden kann und keine Rückforderungen oder Leistungskürzungen entstehen. Nutzen Sie dafür am besten die Online-Veränderungsmitteilung oder wenden Sie sich direkt an das Jobcenter Oberberg.

Änderung der Bankverbindung

Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, müssen Sie dies dem Jobcenter unverzüglich mitteilen, damit Ihre Leistungen weiterhin korrekt und pünktlich auf das richtige Konto überwiesen werden können. 

Die Änderung der Bankverbindung können Sie sicher und bequem online über das Portal Jobcenter.Digital melden. Dabei ist aus Sicherheitsgründen eine Anmeldung mit BundID erforderlich. Alternativ ist auch eine schriftliche Mitteilung möglich, wobei das Jobcenter in der Regel eine Authentifizierung verlangt, um Missbrauch zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Übermittlung der neuen Kontodaten aus Sicherheitsgründen nicht zulässig ist. 

Reichen Sie die Veränderungsmitteilung möglichst schnell ein, um Verzögerungen bei der Leistungszahlung zu vermeiden.

Änderung der Wohnsituation oder Adresse

Wenn Sie umziehen und Bürgergeld beziehen, müssen Sie dem Jobcenter Ihre neue Adresse umgehend mitteilen. Ebenso, wenn jemand in Ihren Haushalt ein- oder auszieht –, müssen Sie diese Veränderung dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Nur so ist sichergestellt, dass Sie weiterhin alle wichtigen Schreiben erhalten und Ihre Leistungen korrekt berechnet werden. 

Die Adressänderung können Sie schnell und einfach online über das Portal Jobcenter.Digital melden. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt und können erforderliche Nachweise direkt hochladen. 

Informieren Sie das Jobcenter möglichst vor dem Umzug, insbesondere wenn sich dadurch Ihr Mietpreis ändert oder ein anderes Jobcenter zuständig wird. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Leistungszahlung und sichern Ihre Ansprüche.

Änderung in den Familienverhältnissen

Wenn sich in Ihrer Familie oder beim Familienstand etwas ändert – etwa durch Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder wenn jemand in Ihren Haushalt ein- oder auszieht –, müssen Sie diese Veränderung dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. 

Solche Änderungen können Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch haben, da sich die Zusammensetzung Ihrer Bedarfsgemeinschaft und damit auch die Berechnung des Bürgergeldes ändern kann. 

Nutzen Sie am besten die Online-Veränderungsmitteilung über Jobcenter.Digital, um die Änderung schnell und sicher zu melden und erforderliche Nachweise direkt hochzuladen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Leistungen korrekt angepasst werden und es nicht zu Rückforderungen oder Verzögerungen kommt.

Änderung in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen

Wenn sich Ihre Arbeitssituation oder Ihr Einkommen ändert – zum Beispiel durch Aufnahme einer neuen Beschäftigung, Jobwechsel, Beginn eines Nebenjobs, Gehaltserhöhung, geringere Einnahmen oder den Verlust einer Arbeitsstelle – sind Sie verpflichtet, dies dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. Nur so kann Ihr Bürgergeld korrekt berechnet werden und es kommt nicht zu Rückforderungen, Sanktionen oder Verzögerungen bei der Auszahlung.

Nutzen Sie am besten die Online-Veränderungsmitteilung über Jobcenter.digital. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt und können erforderliche Nachweise wie Lohnabrechnungen oder Verträge direkt hochladen. Alternativ ist die Meldung auch schriftlich, persönlich oder telefonisch möglich. 

Geben Sie Veränderungen möglichst frühzeitig, idealerweise vor dem ersten Arbeitstag, bekannt, um Ihre Ansprüche zu sichern und Fristversäumnisse zu vermeiden.

Änderung der Krankenkasse

Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, sind Sie verpflichtet, diese Änderung dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Beiträge weiterhin korrekt abgeführt werden und es nicht zu Unterbrechungen beim Versicherungsschutz kommt. 

Die Mitteilung können Sie einfach und sicher online über das Portal Jobcenter.digital vornehmen oder das entsprechende Formular schriftlich einreichen. 

Halten Sie dazu die Angaben zur neuen Krankenkasse bereit und reichen Sie gegebenenfalls eine Bescheinigung der Kasse mit ein. Eine zeitnahe Veränderungsmitteilung schützt Sie vor Rückforderungen oder Verzögerungen bei der Leistungszahlung und ist Teil Ihrer Mitwirkungspflichten als Bürgergeld-Empfäng

Besondere Lebenssituation

In besonderen Lebenssituationen, wie zum Beispiel bei Schwangerschaft, Geburt eines Kindes, Trennung, Behinderung, kostenaufwändiger Ernährung oder wenn Sie plötzlich dringend Möbel oder Haushaltsgeräte benötigen, können zusätzliche finanzielle Hilfen oder Mehrbedarfe beim Jobcenter beantragt werden. 

Auch bei persönlichen Krisen, gesundheitlichen Problemen, Schulden oder schwierigen familiären Umständen bietet das Jobcenter Unterstützung an, etwa durch individuelles Fallmanagement und Beratung.

Wichtig ist, dass Sie solche Veränderungen oder besonderen Umstände zeitnah beim Jobcenter melden. So kann geprüft werden, ob Ihnen zusätzliche Leistungen zustehen oder welche Hilfen in Ihrer Situation möglich sind. Nutzen Sie dafür am besten die Online-Veränderungsmitteilung oder wenden Sie sich direkt an Ihre Ansprechperson im Jobcenter.

Weitere Änderungen

Hier können Sie weitere Änderungen in den Verhältnissen der Personen der Bedarfsgemeinschaft eintragen, zum Beispiel Änderung der Aufenthaltserlaubnis oder Änderung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

Bitte geben Sie auch den Tag der Änderung an und fügen Sie aktuelle Nachweise bei.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wie teilen Sie Änderungen online mit?

Anmeldung/Login bei Jobcenter.digital

  1. Besuchen Sie die Anmeldeseite von Jobcenter.Digital im Internet.

    In der Jobcenter-App klicken Sie auf “Mein Bereich”.

  2. Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an. 

Bei Jobcenter.digital anmelden.

 

Registrieren, falls Sie kein Online-Konto angelegt haben

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Ausfüllen der Veränderungsmitteilung

  1. In der Jobcenter-App wählen Sie „Veränderungen mitteilen“ 
    und 
    in Jobcenter.digital wählen Sie “Veränderungen mitteilen”. 
    Sie finden dies in Ihrem Profil unter “Aktionen” in der Rubrik “Bürgergeld”.
  2. Starten Sie Ihren Antrag.
  3. Sie werden im Online-Antrag nun Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Beginnen Sie, indem Sie ein Thema auswählen, zu dem Sie eine Veränderung mitteilen wollen.

Aktuelle Nachweise können hochgeladen werden.

Angaben prüfen

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben noch einmal sorgfältig

Antrag online absenden

Senden Sie Ihren Antrag online ab.

Sie erhalten anschließend eine Bestätigung. Sie können den gestellten Antrag und die von Ihnen gemachten Angaben herunterladen und auf ihrem Gerät speichern.

Schnell und direkt

Teilen Sie online Veränderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse mit.

Veränderungen online mitteilen

Dokumente hochladen

  • Laden Sie alle erforderlichen Nachweise und Dokumente hoch, die benötigt werden. Dies kann z.B. ein aktueller Mietvertrag oder Einkommensnachweise sein.
  • Achten Sie darauf, dass die Dokumente lesbar und vollständig sind, um Verzögerungen zu vermeiden.
    Tipps und Anleitung, wie dies Ihnen gelingen kann, finden Sie unter Neu hier > Dokumente einreichen
  • Dokumente, die Sie hochladen möchten, müssen im PDF-, JPG-, JPEG- oder PNG-Dateiformat vorliegen.
  • Eine Datei darf maximal 9 MB groß sein.

    Weitere Hinweise finden Sie in der „Anleitung zum Hochladen von umfangreichen Dokumenten (PDF, 288 KB)“.

Vorteile der Online-Mitteilung

  • Schnell: Kein Warten im Amt
  • Sicher: Datenschutzkonform
  • Flexibel: 24/7 verfügbar
  • Nachweis: Elektronische Bestätigung

Das sagen andere:

„Meine Adressänderung konnte ich online ganz unkompliziert melden – in nur wenigen Minuten erledigt!“

„Die Veränderungsmitteilung über das Online-Portal war super einfach. Ich konnte alles bequem von zu Hause aus erledigen.“

Veränderungen schriftlich beantragen

Bei einer schriftlichen Mitteilung sind dieselben Informationen nötig wie bei der Online-Veränderungsmitteilung. Das Formular zur Mitteilung von Veränderungen steht zum Download bereit. Wenn Sie keinen Drucker haben, können Sie die Unterlagen im Jobcenter Oberberg anfragen. 

Die Veränderungsmitteilung, alle Anlagen und Nachweise schicken Sie anschließend per Post ans Jobcenter Oberberg oder geben diese persönlich ab.

Nach der Veränderungsmitteilung: So geht es weiter

  • Nach der Abgabe Ihrer Veränderungsmitteilung wird diese vom Jobcenter geprüft.
  • Sollten noch Informationen oder Unterlagen fehlen, werden Sie darüber informiert und erhalten die Möglichkeit, diese nachzureichen.
  • Ergeben sich aus den mitgeteilten Informationen Änderungen, erhalten Sie einen Änderungsbescheid.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn sich eine Veränderung auf die Höhe des Bürgergeldes auswirkt?

Verändert sich durch eine Änderung die Höhe Ihres Bürgergeldes, informiert Sie das Jobcenter schriftlich darüber. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie einen Minijob (geringfügige Beschäftigung) aufnehmen.

Das Jobcenter informiert Sie darüber mit einem Schreiben, dem Bescheid. Darin erfahren Sie, wie viel Bürgergeld Sie zukünftig erhalten und ob Sie gegebenenfalls zurückliegende Leistungen zurückzahlen müssen. Haben Sie zu viel Bürgergeld erhalten, müssen Sie grundsätzlich das Geld über den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit zurückzahlen. Mehr erfahren Sie auf der Seite Leistungen zurückzahlen mit dem Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Zusammen mit dem Bescheid erhalten Sie den sogenannten Rechtsbehelf. In diesem steht, was Sie tun können, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

Sind meine Daten sicher?

Ihr Jobcenter benötigt Ihre Daten, um festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben und wie hoch dieser ist. 

An andere Stellen, wie zum Beispiel an die Krankenkasse, werden Ihre Daten nur weitergegeben, wenn dies erforderlich und gesetzlich erlaubt ist. 

Beziehen Sie kein Bürgergeld mehr, werden die Daten über Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Schutz Ihrer persönlichen Daten.

Wie kann ich Veränderungen nuch mitteilen?

Sie können Ihre Veränderungen auch in schriftlicher Form (zum Beispiel per Post) oder persönlich an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln. Das Formular Veränderungsmitteilung, das Sie dafür benötigen, erhalten Sie bei Bedarf von Ihrem Jobcenter.

Wichtig: Reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Unterlagen, die Sie im Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach 8 Wochen vernichtet. Wenden Sie sich sofort an Ihr Jobcenter, wenn Sie versehentlich Originale abgegeben haben.

Das Jobcenter Oberberg steht Ihnen zur Seite

Unterstützung, Hilfe und Antworten

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags brauchen, wenden Sie sich an das Jobcenter Oberberg. Dort gibt es Hilfe und Antworten auf Fragen. Sie können sich jederzeit melden, wenn Sie Fragen oder Probleme haben.

Unterstützung anfragen …

Technischer Support: So erhalten Sie Hilfe

Technisches Service-Center

Falls Sie Fragen zur Bedienung von Jobcenter.digital oder der Jobcenter-App haben oder technische Probleme auftreten, steht Ihnen der technische Support zur Seite.

  • Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Telefon: 0800 4 5555 01 (gebührenfrei)

Das Service-Center für Kundinnen und Kunden hilft Ihnen bei:

  • Fragen zur Nutzung der Online-Angebote
  • Fehlern oder technischen Problemen


Jobcenter.digital ist ein Service der Bundesagentur für Arbeit. 
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