Vertretung für Ihr Online‑Konto bevollmächtigen
So beauftragen Sie eine Person, die für Sie digital mit dem Jobcenter kommuniziert.
Sie können eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, über ein Online-Konto mit uns zu kommunizieren. Sie können wählen, ob Sie und Ihre Vertretung oder nur die bevollmächtigte Person online mit dem Jobcenter zusammenarbeiten möchten.
Auf dieser Seite erfahren Sie Schritt für Schritt, wie das funktioniert.
Voraussetzungen
- Sie können nur einer Privatperson eine vollumfängliche Vollmacht geben.
- Diese Person kann Sie auch online beim Jobcenter vertreten.
- In der Vollmacht muss dann auf jeden Fall stehen, dass die Person Sie beim Jobcenter online vertreten darf.
- Die Person, die Sie vertreten soll, braucht hierzu ein eigenes Online-Konto bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Die Vollmacht sollte schriftlich formuliert sein und beim Jobcenter eingereicht werden.
Schritt für Schritt
Vollmacht ausfüllen
Nutzen Sie am besten die Muster-Vollmacht (PDF-Dokument| 134.23 KB | nicht barrierefrei).
Tragen Sie Ihre Angaben und die Ihrer Vertretung ein.
Vollmacht unterschreiben
Bitte unterschreiben Sie die Vollmacht selbst. Nur so ist sie gültig.
Vollmacht beim Jobcenter einreichen
Geben Sie die Vollmacht beim Jobcenter ab oder senden Sie die Vollmacht per Post zu.
Online-Konto einrichten
Ihre bevollmächtigte Vertretungsperson braucht ein Online-Konto bei der Bundesagentur für Arbeit.
Gut zu wissen:
Wenn Ihre Vertretung bereits ein Online-Konto bei der Bundesagentur für Arbeit hat,
kann sie ihr bestehendes Online-Konto für die Vertretung nutzen.
Online-Konto für die Vertretung freischalten
Das Online-Konto muss dann noch für die Vertretung freigeschaltet werden. Dabei wird es mit Ihrem Profil verbunden.
Der Freischaltcode für das Profil wird der Vertretungsperson per Post zugesendet oder im Jobcenter persönlich ausgehändigt.
Vertretung kann das Online-Konto nutzen
Sobald alles eingerichtet ist, kann die bevollmächtigte Person Sie online vertreten.
So kann Ihre Vertretung Sie online unterstützen
Ihre Vertretung kann über das Online-Konto unter anderem:
- Anträge für Sie stellen.
- Dokumente und Mitteilungen einsehen.
- Angaben und Daten ändern.
- Über das Postfach mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit kommunizieren.
In bestimmten Fällen werden Schriftstücke zusätzlich auch per Post bereitgestellt.
Wichtig zu wissen
- Sie können selbst entscheiden, ob Sie gemeinsam mit Ihrer Vertretung online mit dem Jobcenter zusammenarbeiten möchten oder ob nur die bevollmächtigte Person die Online-Angebote nutzt.
- Die Vollmacht muss unbedingt die Erlaubnis zur digitalen Kommunikation enthalten, nur dann kann Ihre Vertretung auch online für Sie handeln.
- Nicht alle Anliegen können durch eine Vertretung erledigt werden. In manchen Fällen müssen Sie sich weiterhin selbst an das Jobcenter wenden.
Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wer kann mich online vertreten?
Sie können jemand anderem erlauben, Ihr Online-Konto für Sie zu nutzen und mit dem Jobcenter digital zu kommunizieren.
Im Moment können Sie jedoch nur einer Privatperson erlauben, Sie online beim Jobcenter zu vertreten.
Brauche ich selbst ein Online-Konto, wenn eine andere Person mich online vertreten soll?
Nein. Damit Ihre Vertretung online für Sie handeln kann, brauchen Sie selbst kein eigenes Online-Konto bei Jobcenter.digital oder für die Jobcenter-App.
Braucht meine Vertretung ein eigenes Online-Konto?
Ja. Ihre bevollmächtigte Person braucht ein eigenes Online-Konto mit freigeschaltetem Profil bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wie erhält meine Vertretung den Freischaltcode?
Der Freischaltcode wird entweder per Post zugeschickt oder persönlich im Jobcenter ausgehändigt.
Müssen alle Anliegen über die Vertretung laufen?
Nein. Nicht alle Anliegen können von einer Vertretung erledigt werden. Manche Anliegen müssen weiterhin Sie selbst erledigen.
Kann ich die Vollmacht später wieder ändern oder beenden?
Ja. Sie können die Vollmacht bei Bedarf wieder anpassen oder beenden.
Können bevollmächtigte Personen alle Online-Angebote nutzen?
Nein. Zurzeit können bevollmächtigte Personen noch nicht alle Online-Angebote nutzen. Das Angebot wird aber nach und nach erweitert.
Aktuell können bevollmächtigte Personen zum Beispiel diese Online-Angebote nutzen:
Weitere Antworten auf Fragen zur Online-Vertretung
Mehr Informationen
Informationen zur Vertretung für Ihr Online-Konto finden Sie auch direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.
Zur Internetseite der Bundesagentur für Arbeit