MAT - Erklärungsbogen zur Kostenerstattung online einreichen

Der Erklärungsbogen zur Kostenerstattung ist ein Formular, mit dem Sie die Rückerstattung von Kosten beantragen können, die im Rahmen Ihrer Teilnahme an einer unterstützenden Maßnahme entstanden sind.

Voraussetzungen zur Einsendung des Erklärungsbogens

Bevor Sie den Erklärungsbogen zur Kostenerstattung einreichen können, gibt es zwei wichtige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen:

  • Schriftliche Genehmigung: Sie dürfen den Erklärungsbogen nur einsenden, wenn Ihnen die Teilnahme an der Maßnahme zuvor schriftlich genehmigt wurde. Dies bedeutet, dass Sie vor Beginn der Maßnahme eine Bestätigung vom Jobcenter erhalten haben müssen.
  • Teilnahme an der Maßnahme: Sie müssen tatsächlich an der Maßnahme bei einem Träger teilnehmen oder teilgenommen haben. Nur dann können die entstandenen Kosten erstattet werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung des Erklärungsbogens

Vorbereitung

Bevor Sie den Erklärungsbogen zur Kostenerstattung ausfüllen, sammeln Sie alle Belege und Nachweise für die angefallenen Kosten. Dies können zum Beispiel Fahrkarten oder Tankquittungen.

Erklärungsbogen ausfüllen

Einen Erklärungsbogen zur Kostenerstattung stellt Ihnen das Jobcenter Oberberg zur Verfügung.

  • Persönliche Angaben machen: Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Kundennummer an.
  • Kosten auflisten: Tragen Sie detailliert die entstandenen Kosten ein und fügen Sie die entsprechenden Belege als Anhang hinzu. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.

Online einreichen

  • Anmeldung: Melden Sie sich auf der Plattform Jobcenter.Digital an. Falls Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich dort registrieren.
  • Formular hochladen: Laden Sie den ausgefüllten Erklärungsbogen zur Kostenerstattung sowie die digitalen Kopien Ihrer Belege über den Upload-Service hoch.
  • Abschicken: Überprüfen Sie noch einmal alle Angaben und senden Sie das Formular ab.

    Erklärungsbogen einreichen

Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Erklärungsbogen nur einsenden dürfen, wenn
Ihnen die Teilnahme im Vorfeld schriftlich genehmigt wurde und Sie tatsächlich an einer Maßnahme bei einem Arbeitgeber teilnehmen oder teilgenommen haben.

Was passiert nach der Einreichung?

Nach dem Einreichen Ihres Erklärungsbogens und der Belege wird Ihr Antrag vom Jobcenter geprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden Sie über die Entscheidung und die Erstattung der Kosten informiert.

Kontakt und weitere Unterstützung

Für Unterstützung beim Ausfüllen des Erklärungsbogens oder bei Fragen zu Ihrer Maßnahme bei einem Träger können Sie sich jederzeit an Ihr Jobcenter wenden. Telefonische Beratung und persönliche Gespräche vor Ort stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

Anfrage-Formular