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Erklärungsbogen zur Kostenerstattung bei MAG online einreichen
Warum ist der Erklärungsbogen zur Kostenerstattung wichtig?
Während einer Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) können verschiedene Kosten entstehen, zum Beispiel für Fahrten zum Arbeitsplatz oder für Arbeitskleidung. Diese Kosten können vom Jobcenter erstattet werden, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Fortbildung konzentrieren können. Um diese Kosten zurückerstattet zu bekommen, müssen Sie den sogenannten Erklärungsbogen zur Kostenerstattung ausfüllen und einreichen.
So reichen Sie den Erklärungsbogen zur Kostenerstattung ein
Vorbereitung
Bevor Sie den Erklärungsbogen zur Kostenerstattung ausfüllen, sammeln Sie alle Belege und Nachweise für die angefallenen Kosten. Dies können zum Beispiel Fahrkarten, Tankquittungen oder Rechnungen für Arbeitskleidung sein.
Erklärungsbogen ausfüllen
Einen Erklärungsbogen zur Kostenerstattung stellt Ihnen das Jobcenter Oberberg zur Verfügung.
- Persönliche Angaben machen: Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Kundennummer an.
- Kosten auflisten: Tragen Sie detailliert die entstandenen Kosten ein und fügen Sie die entsprechenden Belege als Anhang hinzu. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.
Online einreichen
- Anmeldung: Melden Sie sich auf der Plattform Jobcenter.Digital an. Falls Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich dort registrieren.
- Formular hochladen: Laden Sie den ausgefüllten Erklärungsbogen zur Kostenerstattung sowie die digitalen Kopien Ihrer Belege über den Upload-Service hoch.
- Abschicken: Überprüfen Sie noch einmal alle Angaben und senden Sie das Formular ab.
Erklärungsbogen einreichen
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Erklärungsbogen nur einsenden dürfen, wenn …
Ihnen die Teilnahme im Vorfeld schriftlich genehmigt wurde und Sie tatsächlich an einer Maßnahme bei einem Arbeitgeber teilnehmen oder teilgenommen haben.
Bearbeitungszeit und Rückerstattung
Nachdem Sie den Erklärungsbogen zur Kostenerstattung eingereicht haben, prüft das Jobcenter Ihre Angaben. Sie werden benachrichtigt, sobald Ihre Unterlagen geprüft sind und die Rückerstattung erfolgt.
Hilfestellung und Kontakt
Für Unterstützung beim Ausfüllen des Erklärungsbogens oder bei Fragen zu Ihrer Maßnahme beim Arbeitgeber können Sie sich jederzeit an Ihr Jobcenter wenden. Telefonische Beratung und persönliche Gespräche vor Ort stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Anfrage-Formular