Eigene Wohnung
Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und aus ihrem Elternhaus ausziehen wollen, müssen vorher die Zusicherung des Jobcenters einholen.
Um zu prüfen, ob Sie eine eigene Wohnung anmieten dürfen und das Jobcenter die anfallenden Kosten übernimmt, wird jeder Fall individuell geprüft.
Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Oberberg, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Wir beraten Sie gerne und erläutern das Verfahren bei der Anmietung einer Wohnung.
Ihr Auszugswunsch wird nicht an andere, auch nicht an Ihre Familie weitergegeben, wenn Sie dies nicht wünschen.
Informationen über die in Oberberg geltenden Mietobergrenzen finden Sie hier.
Wenn Sie aus Ihrem Elternhaus ausziehen, müssen Sie auch einen eigenen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Umzug ohne Zusicherung
Ohne Zusicherung werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keine Leistungen für Unterkunft und Heizung gezahlt. Auch die Übernahme weiterer Kosten (z.B. Kaution, Mietkosten für Umzugswagen, Einzugsrenovierung) scheiden aus.
Außerdem erhalten Sie dann nur den Regelbedarf für volljährige Kinder.
Das Jobcenter muss zusichern, wenn aus schwerwiegenden sozialen Gründen ein Verweis des Jugendlichen auf die Wohnung der Eltern nicht möglich ist oder der Umzug erforderlich ist zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.