Antrag auf Bürgergeld
Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben oder in einem Monat hohe Ausgaben für das Heizen haben, können Sie Bürgergeld beantragen.
Damit das Jobcenter Oberberg prüfen kann, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben, benötigen wir von Ihnen einen Antrag und Nachweise, die Ihre Angaben belegen. Zum Beispiel über Ihre Lebenssituation und Ihr Einkommen. Wenn Sie mit anderen Menschen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, sind auch zu diesen Personen Angaben erforderlich.
Wenn Sie noch nie Geld vom Jobcenter brauchen, müssen Sie einen Neuantrag stellen. Neuantrag jetzt online stellen oder Termin für Neuantrag anfragen.
Sobald Ihre Unterlagen hier eingegangen sind, erhalten Sie eine Einladung zur Antragsabgabe oder ein sog. Mitwirkungsschreiben, wenn noch Unterlagen fehlen sollten.
Tipp
Bevor Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen, sollten Sie sich einen Überblick über diese finanzielle Unterstützung verschaffen. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Nutzen Sie hierfür bitte die weiterführenden Links.
Wenn Sie aktuell Geld vom Jobcenter bekommen oder in den letzten 3 Monaten Geld bekommen haben, können Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Weiterbewilligungsantrag jetzt online stellen
In welchem Standort des Jobcenters Sie Ihren Antrag persönlich oder telefonisch stellen, hängt von der Postleitzahl und Ihrem Nachnamen ab.
Voraussetzungen für den Bürgergeld-Antrag
Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind erwerbsfähig und hilfebedürftig.
- Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Sie haben keine anderen Ansprüche auf Unterhaltsleistungen, die Ihren Bedarf decken könnten.
Benötigte Unterlagen
Für den Online-Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Mietvertrag und aktueller Nachweis der Mietkosten
- Nachweis der Nebenkosten und Heizkosten
- Kontoauszüge der letzten sechs Monate
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Krankenversicherungsnachweis