Rücknahme Ihres Antrages auf Bürgergeld
Antrag zurücknehmen – so einfach geht’s
Einen gestellten Antrag zurücknehmen
Auch nachdem Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld gestellt haben, können Sie diesen wieder zurücknehmen.
Durch die Zusendung des ausgefüllten Formulars erklären Sie verbindlich, dass Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld zurücknehmen. Damit wird Ihr Antrag vollständig aufgehoben und eine erneute Beantragung ist jederzeit möglich.
Antrag auf Bürgergeld in wenigen Schritten zurücknehmen
O1
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O2
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O3
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Laden Sie das Formular „Erklärung der Antragsrücknahme“ von der Webseite der Bundesagentur für Arbeit herunter.
Erklärung der Antragsrücknahme (PDF-Datei, barrierefrei, 138 kB)
Formular ausfüllen
Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus.
Für eine digitale Zusendung über den Postfachservice (Jobcenter.digital / Jobcenter-App) ist keine Unterschrift erforderlich.
Formular zusenden
Das vollständig ausgefüllte Formular muss per Post oder digital über den Postfachservice an das Jobcenter Oberberg geschickt werden.
Mündliche Mitteilungen oder telefonische Rücknahmen sind nicht gültig.
Ihren Antrag jetzt zurücknehmen
Digitale Rücknahme ohne Unterschrift – so funktioniert’s
Sie können Ihren Antrag vollständig digital zurücknehmen – ganz ohne handschriftliche Unterschrift.
Dies ist möglich, weil die Übermittlung über den sicheren Postfachservice von Jobcenter.digital rechtsverbindlich ist. Durch die Nutzung Ihres persönlichen Leistungspostfachs wird Ihre Identität zweifelsfrei festgestellt und Ihre Rücknahme eindeutig Ihrem Benutzerkonto zugeordnet. Damit erfüllt die Rücknahme die gesetzlichen Anforderungen an die Textform nach § 126b BGB und ist ohne eigenhändige Unterschrift rechtswirksam.
Verwenden Sie daher das ausgefüllte Rücknahmeformular und senden Sie es einfach als Nachricht an das Jobcenter über Ihr Postfach in Jobcenter.digital oder die Jobcenter-App. So ist sichergestellt, dass Ihre Erklärung rechtlich wirksam und datenschutzkonform ankommt.
Ihren Bürgergeldantrag digital zurücknehmen
Ihr Antrag auf Bürgergeld kann zurückgezogen werden.
Nutzen Sie das bereitgestellte Formular und schicken Sie es online ans Jobcenter Oberberg.
Wichtiger Hinweis zu den Rechtsfolgen der Antragsrücknahme
Mit der Rücknahme Ihres Antrags auf Bürgergeld erklären Sie unwiderruflich, dass Sie keine Leistungen mehr beantragen möchten. Ab dem Zeitpunkt der Rücknahme endet damit Ihr Anspruch auf Bürgergeld.
Bitte beachten Sie, dass während des Zeitraums ohne Leistungsbezug kein Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über das Jobcenter besteht. Wir empfehlen Ihnen, sich eigenständig um eine freiwillige Krankenversicherung zu bemühen.
Eine rückwirkende Gewährung von Leistungen ist ausgeschlossen. Die Rücknahme führt dazu, dass Ihr Antrag als erledigt gilt und keine weitere Bearbeitung erfolgt. Sollten Sie später erneut Bürgergeld benötigen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Antrag auf Bürgergeld stellen?
Ja, Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen, wenn Sie wieder Leistungen benötigen.
Die Rücknahme des Antrags hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Leistungsgewährung erst ab dem Tag der neuen Antragstellung möglich ist.
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Antrag zurücknehme?
Die Rücknahme des Antrags muss schriftlich erfolgen. Mündliche Mitteilungen oder telefonische Rücknahmen sind nicht gültig.
Das vollständig ausgefüllte Formular muss per Post oder digital über den Postfachservice an das Jobcenter Oberberg geschickt werden.
Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass die Rücknahme unwiderruflich ist. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen, wenn Sie wieder Leistungen benötigen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Antragsrücknahme habe?
Wenn Sie Fragen zur Rücknahme Ihres Antrags haben, können Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter Oberberg wenden.
Bei technischen Problemen mit Jobcenter.digital wenden Sie sich bitte an den Support von Jobcenter.digital.
Technisches Service-Center
- Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr
- Telefon: 0800 4 5555 01 (gebührenfrei)
Das Service-Center für Kundinnen und Kunden hilft Ihnen bei:
- Fragen zur Nutzung der Online-Angebote
- Fehlern oder technischen Problemen