Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu 

  • Ihrem Zuzug in den Oberbergischen Kreis
  • zu einem Umzug innerhalb des Oberbergischen Kreises und
  • zu einem Umzug aus dem Oberbergischen Kreis heraus.

Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages soll der Leistungsberechtigte die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen Jobcenters einholen zur Übernahme der Aufwendungen für die neue Unterkunft. Dies gilt auch während der Karenzzeit: nach einem Umzug werden höhere als angemessene Aufwendungen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn das Jobcenter zuvor die Übernahme der Aufwendungen zugesichert hat. Informationen über die angemessenen Mietkosten erhalten Sie hier.

Das Jobcenter ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn diese vor Unterzeichnung des Vertrages begehrt wird und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind.

Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Wohnung beziehen wollen, müssen vorher die Zusicherung des Jobcenters einholen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bei vorheriger Zusicherung können übernommen werden:

  • Wohnungsbeschaffungskosten
  • Umzugskosten und
  • Mietkaution/Genossenschaftsanteile.

Das Jobcenter soll die Zusicherung erteilen, wenn

  • es den Umzug veranlasst hat oder
  • der Umzug aus anderen Gründen notwendig ist oder
  • ohne die Zusicherung eine Unterkunft in angemessener Zeit nicht gefunden werden kann.

Ziehen Sie ohne Zusicherung um, kann das Jobcenter die Übernahme weiterer Kosten ablehnen, z. B. Kaution, Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten.

Umzug innerhalb des Oberbergischen Kreises

Wenn Sie während des Leistungsbezuges einen Umzug innerhalb des Oberbergischen Kreises planen, teilen Sie bitte den Umzugswunsch mit einem konkreten Mietangebot rechtzeitig Ihrem zuständigen Ansprechpartner mit und fragen bereits vor Abschluss eines neuen Mietvertrages nach einer Zusicherung.

Zuzug in den Oberbergischen Kreis

Wenn Sie in den Oberbergischen Kreis umziehen möchten und Leistungen eines anderen Jobcenters erhalten, reichen Sie bitte rechtzeitig und vor Abschluss eines neuen Mietvertrages ein konkretes Mietangebot ein. Das Jobcenter erteilt die Zusicherung, wenn die Miete angemessen und der Umzug erforderlich ist.

Wegen der Kosten für den Umzug selbst, wenden Sie sich bitte an Ihr bisheriges Jobcenter. Auch für die Übernahme dieser Umzugskosten brauchen Sie vorab eine Zusicherung.

Umzug aus dem Oberbergischen Kreis heraus

Wenn Sie aus dem Oberbergischen Kreis in einen anderen Kreis oder in eine andere Stadt ziehen möchten, können Sie die Übernahme der und Umzugskosten beim Jobcenter Oberberg beantragen. Wir dürfen die Umzugskosten nur übernehmen, wenn wir dies vorher zugesichert haben. Sprechen Sie also bitte rechtzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter.

Wegen der Übernahme der Miete für die neue Wohnung, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Ihres neuen Wohnortes. Dieses Jobcenter ist auch zuständig für die Übernahme anderer Kosten, die mit der neuen Wohnung verbunden sind (z. B. Kaution, Renovierung).

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