Wann ist die verschlüsselte E-Mail der richtige Kanal?

Nutzen Sie die S/MIME-verschlüsselte E-Mail, wenn Sie mit dem Jobcenter Oberberg sicher und datenschutzkonform kommunizieren möchten und es sich nicht um einen förmlichen Rechtsverkehr handelt. Dieser Weg ist besonders geeignet für kommunale Partner, Träger, Schulen, Vereine, gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter und sonstige Dritte, wenn Sie zum Beispiel Informationen abstimmen, Unterlagen versenden oder Rückfragen klären möchten.

Was kann ich darüber senden?

Über die verschlüsselte E-Mail können Sie zum Beispiel:

  • Unterlagen und Nachweise senden.
  • Rückfragen zu laufenden Vorgängen stellen.
  • Verwaltungsabstimmungen mit dem Jobcenter führen.
  • Informationen zu einer laufenden Fallbearbeitung übermitteln.
  • Sachverhalte mitteilen, die nicht dem elektronischen Rechtsverkehr zuzuordnen sind.

Gut zu wissen:

Für rechtsförmige oder justiznahe Verfahren ist dieser Kanal nicht vorgesehen. Dafür stehen spezialisierte Wege wie EGVP/beBPo oder eBO zur Verfügung, sofern die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie nutze ich den Kanal?

Für die Kommunikation per S/MIME benötigen Sie ein E-Mail-Programm, das S/MIME unterstützt, sowie ein passendes Zertifikat zur Verschlüsselung und Signatur. Sobald die Verschlüsselung eingerichtet ist, können Sie Nachrichten an das Jobcenter sicher versenden. 

Auf der Website des Jobcenters Oberberg finden Sie ausführliche Informationen und eine Anleitung zur verschlüsselten E-Mail-Kommunikation.

Anleitung E-Mail-Verschlüsselung

für externe Kommunikationspartner

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Was brauche ich technisch?

Sie benötigen:

  • ein E-Mail-Programm mit S/MIME-Unterstützung,
  • ein gültiges S/MIME-Zertifikat,
  • eine sichere Einrichtung von Versand und Empfang,
  • gegebenenfalls Unterstützung durch Ihre IT oder Ihren E-Mail-Dienstleister.

S/MIME ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie mit dem Jobcenter regelmäßig vertrauliche Informationen austauschen und dafür keinen speziellen Rechtsverkehrskanal wie EGVP/beBPo oder eBO benötigen.

So finden Sie die richtige Lösung

Wenn Sie häufig mit dem Jobcenter kommunizieren, lohnt sich eine klare Zuordnung nach Anliegen:

  • Allgemeine Abstimmung, Unterlagen, Fallkommunikation: S/MIME.
  • Förmlicher Rechtsverkehr: EGVP/beBPo.
  • Rechtsnahe Kommunikation durch Organisationen oder gesetzliche Vertretungen: eBO, sofern passend.

Häufige Fragen

Wann soll ich S/MIME nutzen und wann nicht?

S/MIME ist der richtige Weg für allgemeine Verwaltungsabstimmungen, laufende Fallkommunikation und den Versand von Unterlagen. Für rechtsförmige Verfahren oder elektronischen Rechtsverkehr nutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Kanäle.

Kann ich als gesetzliche Vertretung diesen Weg verwenden?

Ja. Für nicht rechtsförmige Anliegen ist S/MIME der passende und niedrigschwellige Kommunikationsweg.

Ist die Kommunikation sicher?

Ja. Die Nachrichten werden verschlüsselt übertragen und sind damit für die sichere Übermittlung vertraulicher Inhalte geeignet.

Was mache ich, wenn mein Anliegen doch rechtsförmig ist?

Dann nutzen Sie bitte den dafür vorgesehenen Kommunikationsweg, etwa EGVP/beBPo oder eBO, sofern dies für den konkreten Fall zutrifft.

Unsicher, welcher Weg der richtige ist?

Dann helfen wir Ihnen gern weiter.

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