Herzlich willkommen beim Jobcenter Oberberg!
Das Jobcenter Oberberg ist für persönliche Gespräche geöffnet. Bitte vereinbaren Sie im Regelfall einen Termin. Dann haben wir für Sie Zeit und können uns auf Ihr Anliegen auch schon vorbereiten.
In unseren Standorten in Ihrer Gemeinde vor Ort gilt neben den üblichen Hygiene- und Abstandsregelungen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung.
Unsere Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
In dieser Zeit können Sie
- einen Termin mit Ihrer Fachkraft vor Ort vereinbaren
- uns telefonisch erreichen
- uns in dringenden Notlagen auch ohne Termin vor Ort ansprechen
Ein Direktzugang ohne Termin ist dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr möglich, um dringende Anliegen zu klären. Für eine umfassende Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.
So sind wir für Sie erreichbar:
![]() | Sie erreichen uns telefonisch während unserer Servicezeiten. Die Telefonnummern Ihrer Fachkräfte an Ihrem Standort finden Sie hier oder auf den Schreiben des Jobcenters Oberberg.
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![]() | Gerne stehen wir nach vorheriger Terminvereinbarung auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. |
![]() | Sie können Ihre Anliegen postalisch zusenden oder in den Hausbriefkasten Ihres Standortes einwerfen. Die Anschriften der Standorte finden Sie hier. |
![]() | Sie können uns Ihr Anliegen auch gerne über E-Mail mitteilen. Die E-Mail-Adressen der Standorte finden Sie hier. Bitte übersenden Sie E-Mail-Anhänge im PDF-Format. |
![]() | Nutzen Sie über jobcenter.digital die Möglichkeit, uns direkt Ihre Anliegen mitzuteilen oder online die Weiterbewilligung der Leistungen zu beantragen oder Ihre Veränderungen mitzuteilen. Den vereinfachten Antrag auf Bürgergeld (Erstantrag) finden Sie hier.
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![]() | In dringenden Notlagen können Sie auch ohne Termin in Ihrem Standort während unserer Servicezeiten vor Ort klingeln und das weitere Vorgehen klären.
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Ihr Jobcenter Oberberg
Wir, das Jobcenter Oberberg, unterstützen Bezieher/innen von Bürgergeld bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und gewähren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Wir gewähren diese Leistungen dezentral und „aus einer Hand“.
Auf unserer Internetseite finden Sie Informationen zu den Themen „Arbeitsvermittlung“, „Bürgergeld“ und die Kontaktdaten unserer 13 Standorte.
Als Arbeitgeber können Sie sich über Beratungs- und Fördermöglichkeiten informieren und finden die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
§ 1 Abs. 1 SGB II formuliert die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Sie soll den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, dass der Würde des Menschen entspricht. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung bestreiten können.
Im Einzelnen sollen die Leistungen der Grundsicherung
Erwerbsfähige bei der Aufnahme und ggf. der Aufrechterhaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen (aktive Leistungen) und
den Lebensunterhalt der Leistungsberechtigten sichern (passive Leistungen).
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter anderem folgende Ziele:
Schnelle und passgenaue Vermittlung in Arbeit
Ausreichende materielle Sicherung bei Arbeitslosigkeit in Abhängigkeit vom Bedarf („armutsfeste“ Absicherung)
Effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung