Förderinstrumente

Im Beratungsprozess entwickeln Sie gemeinsam mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner einen Handlungs- und Förderplan entsprechend Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihrer Eignung und Ihrer beruflichen Qualifizierung. Hier wird vereinbart, welche Pflichten Sie haben und ob und welche Förderungen für Sie notwendig sind. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, müssen diese Förderungen erforderlich für die Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit sein. Die Vermittlungsfachkraft muss den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten und vorrangig Maßnahmen einsetzten, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen.

Bei Bedarf steht eine Vielzahl von finanziellen Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

  1. Unterstützung bei der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme (z.B. Erstattung der Bewerbungskosten, Kosten für Arbeitskleidung, Umzugskosten u.a.)
  2. Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  3. Unterstützung bei der Vermittlung von Kenntnissen (z.B. Bewerbungstraining, betriebliche Praktika u.a.)
  4. Förderung der beruflichen Weiterbildung (z.B. Anpassungsfortbildungen oder Umschulungen).

Wichtig ist:Stellen Sie immer einen Antrag auf Übernahme oder Erstattung von Kosten bevor Ihnen die Kosten entstehen. Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner wird Sie entsprechend beraten.