Teilhabechancengesetz
Förderung von Beschäftigungsverhältnissen langzeitarbeitsloser Menschen §§16e und 16i SGB II
Trotz guter Arbeitsmarktlage gelingt es langzeitarbeitslosen Personen kaum, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten, sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können.
Mit dem Teilhabechancengesetz, das zum 01.Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden zwei neue Förderinstrumente in das Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – (SGB II) aufgenommen, die weitere Möglichkeiten eröffnen, langzeitarbeitslose Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Sie sind Arbeitgeber und möchten soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen?
Wir fördern Beschäftigungsverhältnisse von langzeitarbeitslosen Menschen bei allen Arbeitgebern, in Voll- und Teilzeit durch
- Lohkostenzuschüsse teilweise bis zu 100%
- Unterstützung der Arbeitnehmer/-innen durch berufbegleitendes Coaching
- Erstattung der Weiterbildungskosten während der Beschäftigung
Weitere Informationen:
Flyer zum Teilhabechancengesetz
Erklärfilm zum Teilhabechancengesetz des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
Erklärfilm zum Teilhabechancengesetz
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Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Ulrike Bernhardt Kathrin Hötzel
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Burkhard Jesgar Robin Damian Lalla
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Ann-Kathrin Walkhoff
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E-Mail: Jobcenter-Oberberg.jobcoaching@jobcenter-ge.de
Als Kundin bzw. Kunde des Jobcenters sprechen Sie mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin bzw. Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie gerne über die Details und prüfen, ob Sie für eine Förderung in Betracht kommen.