Bürgergeld

Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und ihrer nichterwerbsfähigen Angehörigen, wenn sie mit dem Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch haben auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. 

Das Bürgergeld umfasst einen Regelbedarf, Leistungen für Mehrbedarfe, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Darlehen für unabweisbare Bedarfe, einmalige Leistungen und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Das Bürgergeld ist eine nachrangige Fürsorgeleistungen und abhängig von Bedürftigkeit. Einkommen und Vermögen sind mindernd zu berücksichtigen, wobei bestimmte Freibeträge abzusetzen sind. Die Leistungen werden in der Regel als Pauschalen gezahlt; ausgenommen sind die Leistungen für Unterkunft und Heizung.